Allgemein
Die Google-Zensur
Auf "facebook" sind, wie es scheint, gesellschaftskritische Posts unerwünscht. Ergo wird zensiert. Die Begründungen für die Zensur treffen in diesem Fall nicht zu.
In einem Staat, in dem Meinungsfreiheit herrscht, ist ein derartiger Missgriff eine Unmöglichkeit. Aber, wie man sieht, ist "facebook" der Meinung "Allmacht" schließt Unmögliches ein. (Roswitha Engelke)
Petition Unterstützung der Klage von Südafrika
Quelle: Avaaz - Gazas letzte Hoffnung
512.514 haben unterzeichnet. Gemeinsam erreichen wir 750.000
Südafrikas Regierung hat den Internationalen Gerichtshof gerade dazu aufgefordert, einen sofortigen Waffenstillstand für Gaza anzuordnen, weil Israel dabei sei, einen Völkermord zu verüben. Doch Netanjahus Regierung scheint bereit, sich mit Händen und Füßen zu wehren, um eine Entscheidung hinauszuzögern.
Fügen Sie jetzt Ihre Stimme hinzu!
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Demokratische Grundrechte und Versammlungsfreiheit verteidigen! - Kollektivschuld an den Pranger!
Eines von vielen Nazi-Verbrechen: Die Kollektivschuld
Das Strafrecht in Demokratien geht grundsätzlich von einer individuellen Verantwortlichkeit aus, so dass Kollektivschuld juristisch nicht relevant ist. Artikel 33 Genfer Abkommen IV bestimmt, dass keine Person für ein Verbrechen verurteilt werden darf, das sie nicht persönlich begangen hat. Eine Kollektivstrafe setzt Kollektivschuld voraus.
Nach Art. 87 Abs. 3 Genfer Abkommen III und Artikel 33 Genfer Abkommen IV zählen Kollektivstrafen auch zu den Kriegsverbrechen. (R. Engelke)
"Demokratische Grundrechte und Versammlungsfreiheit verteidigen!"
Liebe Mitstreiter*innen bezüglich Demoratie
am 18. Januar beginnt vor dem Hamburger Landgericht erneut ein Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit den G20-Protesten 2017.
Mehr als sechs Jahre danach wird der Prozess gegen Teilnehmende einer G20-kritischen Demonstration eröffnet, die in der Straße "Rondenbarg" in Hamburg von einer Sondereinheit der Polizei eingekesselt und aufgelöst wurde. Dabei wurden elf Demonstrierende schwer verletzt, kein Beamter kam zu Schaden. Angesetzt sind 25 Prozesstage gegen junge Kolleg:innen aus dem ganzen Bundesgebiet, die aus ihrem Arbeitsalltag und Privatleben gerissen werden.
Keinem der sechs Angeklagten wird eine individuelle Tat vorgeworfen: Wegen bloßer Anwesenheit sollen Demonstrierende, darunter Mitglieder des damaligen Bonner Jugendvorstands der ver.di und eine IGM-Vertrauensfrau, zu Haftstrafen verurteilt werden. Dieses Vorgehen der Staatsanswaltschaft würde dazu führen, Kollektivstrafen gegen Demonstrierende zunehmend als Standard zu etablieren. Das ist ein massiver Angriff gegen die Demonstrationsfreiheit und unsere Grundrechte!
Wir rufen daher dazu auf "Demokratische Grundrechte und Versammlungsfreiheit verteidigen! G20-Prozesse einstellen!"
Luftschläge im Jemen – wo bleibt da eigentlich unsere neu entdeckte Liebe für das Völkerrecht?
Das vielbeschworene "Völkerrecht", aus dem ja bekanntermaßen die Außenlene stammt, gilt nur für (gegen) Russland. NATO-Staaten haben ihre eigenen "Regeln".
Die USA und Großbritannien bombardieren seit dem Wochenende Ziele im Jemen. Dabei berufen sie sich auf das Recht zur Selbstverteidigung. Das ist absurd. Es gibt kein völkerrechtliches Mandat für Gewaltakte auf dem Gebiet des souveränen Staates Jemen. Auch fuhr keines der Schiffe, die in den letzten Wochen von den jemenitischen Huthi-Rebellen angegriffen wurden, unter britischer oder US-amerikanischer Flagge. Hinzu kommt, dass die Sicherheit der Schifffahrtswege durch das UN-Seerechtsübereinkommen geregelt wird. Das haben fast alle Staaten der Welt ratifiziert, die USA haben es noch nicht einmal unterschrieben. Die USA treten einmal mehr das Völkerrecht mit Springerstiefeln und weder die Bundesregierung noch die Kommentatoren in den Leitmedien interessiert dies. Das Völkerrecht ist offenbar nur dann ein Thema, wenn man es gegen Russland ins Feld führen kann. Von Jens Berger.
Deutsche Waffenlieferungen an Saudi-Arabien – verjährt Mord nur im Inland nicht?
Ein Regime (autoritäre Herrschaft) kümmert sich weder um Recht noch um Demokratie
Quelle: NachDenkSeiten
Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht, so heißt es im § 78 des deutschen Strafgesetzbuches. Gilt dieser Grundsatz nur im Inland, oder ist er auch gegenüber Mördern im Ausland relevant? Diese Frage stellt sich im Zusammenhang mit deutschen Waffenlieferungen an Saudi-Arabien in Bezug auf den De-facto-Herrscher des Königsreichs am Golf, Kronprinz Mohammed bin Salman. Von Jürgen Hübschen.