Bundestag
Eine Zustimmung des Deutschen Bundestages zu etwaigen "Vergeltungsschlägen" gegen Syrien nach einem angeblichen Giftgaseinsatz wäre völkerrechtswidrig und strafbar im Sinne des Völkerrechts
BERLIN/DAMASKUS (Eigener Bericht) -
Eine Zustimmung des Deutschen Bundestages zu etwaigen "Vergeltungsschlägen" gegen Syrien nach einem angeblichen Giftgaseinsatz wäre völkerrechtswidrig und könnte zu Anklagen gegen Bundestagsabgeordnete vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) führen.
Dies bestätigt eine aktuelle Stellungnahme der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags. Die Juristen hatten bereits im April konstatiert, dass der amerikanisch-britisch-französische Angriff auf Syrien vom 14. April in der Fachliteratur "einhellig als völkerrechtswidrig bezeichnet" wird.
In ihrem damaligen Sachstandsbericht heißt es: "Der Einsatz militärischer Gewalt gegen einen Staat, um die Verletzung einer internationalen Konvention durch diesen Staat zu ahnden, stellt einen Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot (Art. 2 Nr. 4 VN-Charta) dar."
Ein solcher Einsatz der Bundeswehr wird nicht nur im Verteidigungsministerium in Betracht gezogen, sondern auch von führenden Abgeordneten dreier Bundestagsfraktionen befürwortet: von Abgeordneten von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen.
Seit Jahren schaut die GROKO im Bundestag weg - wegschauen ist verantwortungslos
Die Fraktionen des Deutschen Bundestags wollen Konsequenzen aus dem Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (18/11980) ziehen - über zwei Anträge der Linken. Der Antrag (18/10628) auf Einrichtung eines Aktionsplans gegen Kinderarmut wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt, auch ein zweiter Antrag zur Stärkung der Kinderrechte (18/6042) lehnte die Koalition gegen die Stimmen der Opposition ab. In beiden Voten folgten die Abgeordneten den Beschlussempfehlungen des Ausschusses (18/12454, 18/11886 Buchstabe a).
Für Die Linke sagte die Arbeitsmarktpolitikerin Sabine Zimmermann, die zunehmende Armut sei eines der größten Probleme, das endlich angegangen werden müsse. Wegzuschauen sei verantwortungslos, sagte sie an die Unionsfraktion gewandt. Die Agenda 2010 habe so viel Armut ins Land gebracht. Die Menschen hätten immer weniger Geld in der Tasche.
Heute sei jeder zehnte Beschäftigte armutsgefährdet, betonte die Abgeordnete der Linken. 6,4 Millionen Menschen seien im Hartz-IV-System gefangen. Mittlerweile gebe es tausend Tafeln mit zweitausend Ausgabestellen im Land. Die nach unten in Gang gesetzte Lohnspirale könne nicht aufgehalten werden.
Merkels Job im Bundestag? Na, merkeln natürlich!
Türkei verweigert deutschem Wahlbeobachter die Einreise
21.06.2018
Am Sonntag finden in der Türkei Präsidentschafts- und Parlamentswahlen statt. Der Linken-Abgeordnete Andrej Hunko sollte die Abstimmung als OSZE-Beobachter begleiten. Doch Andrej Hunko durfte nicht ins Land.
Die türkische Regierung verweigert dem OSZE-Wahlbeobachter und Linken-Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko die Einreise ins Land. Hunko sagte der Nachrichtenagentur dpa am Donnerstag, die Türkei habe der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE) in Wien mitgeteilt, dass ihm die Einreise nicht gestattet werde.
Die türkische Regierung verweigert dem OSZE-Wahlbeobachter und Linken-Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko die Einreise ins Land. Hunko sagte der Nachrichtenagentur dpa am Donnerstag, die Türkei habe der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE) in Wien mitgeteilt, dass ihm die Einreise nicht gestattet werde.
Linke und FDP wollen die Partnerschaft mit Afrika stärken
Anträge der FDP und der Linken
„Post-Cotonou-Verhandlungen nutzen – Für ein neues EU-Afrika-Abkommen“ ist der Antrag der FDP-Fraktion (19/2528) betitelt.
Die Linke fordert in ihrem Antrag eine „Partnerschaft mit Afrika für Gerechtigkeit, Frieden und ein Leben in Würde“ (19/2519). Sie setzt sich für solidarische und entwicklungsförderliche Beziehungen zwischen der EU und Afrika ein, die auf die sozialen Interessen und Bedürfnisse der Menschen ausgerichtet sind. (nal/06.06.2018)