Innen-/Außenpolitik

22. September 2019   Themen - Innen-/Außenpolitik

Die Linke im Bundestag: Polizeigewalt muss bekämpft werden

Pressemitteilung von Ulla Jelpke, 17. September 2019


Die Ergebnisse der Studie zur Polizeigewalt sind erschreckend und erfordern dringende politische Konsequenzen. Es muss alles dafür getan werden, dass unrechtmäßige und unverhältnismäßige polizeiliche Gewalt verhindert wird. Dies ist gegenwärtig ganz offensichtlich nicht der Fall“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zum heute vorgestellten Zwischenbericht des Projekts "Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen" der Ruhr-Uni Bochum. Jelpke weiter:

„Die Studie bestätigt, was ich selbst als parlamentarische Beobachterin vieler Demonstrationen erfahren habe: Illegitime Polizeigewalt ist weit mehr verbreitet als offiziell bekannt und trifft Tausende von Bürgerinnen und Bürgern. Und die Betroffenen dieser Polizeigewalt scheuen sich oftmals, Anzeige zu erstatten, weil sie konstruierte Gegenanzeigen der Polizei fürchten. 

Wirksame Gegenmaßnahmen sind daher dringend erforderlich. DIE LINKE fordert schon lange die Einrichtung unabhängiger Polizeibeschwerdestellen, an die sich von Polizeigewalt Betroffene wenden können. Ebenso müssen Polizeibeamte die Möglichkeit erhalten, sich bei einer solchen externen Stelle zu Fehlverhalten von Kolleginnen und Kollegen zu äußern, ohne in den eigenen Reihen als ,Kollegenschwein' gemobbt zu werden. 

Mittelfristig müssen die parlamentarischen und öffentlichen Kontrollmechanismen gegenüber der Polizei gestärkt werden, und in der Ausbildung muss der Respekt vor den Bürgerrechten stärker betont werden. 

Ein ,Weiter so' mit der Polizeigewalt kann es nicht geben. Denn illegitime Polizeigewalt schädigt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat."

 
18. September 2019   Themen - Innen-/Außenpolitik

Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis müssen

Quellen: "Tagesspiegel" / "B.Z.""Berliner Morgenpost"

Entkriminalisierungs-Vorstoß in Berlin: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis müssen

rot/rot/grüne zündelt schon wieder und bringt die Berliner Presse ins Grübeln, schreit sie nach Löschzügen, hält sie die Klappe oder berichtet sie ganz einfach neutral?

Wer ohne Fahrschein U-Bahn fährt, begeht eine Straftat, die bei Wiederholung mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden kann. Das soll sich nun ändern – um die Justiz zu entlasten.

"Der Aufwand für Verfolgung und Bestrafung steht in keinem vernünftigen Verhältnis zur Tat"

Vor diesem Hintergrund erklärte Berlins Bürgermeister Müller dem "Tagesspiegel", dass der Aufwand der Strafverfolgungsbehörden für die Verfolgung und Bestrafung notorischer Schwarzfahrer in "keinem vernünftigen Verhältnis zur Tat" stehe. Stattdessen solle sich die Polizei künftig auf die wirklich wichtigen Dinge, die zur Sicherheit in der Bundeshauptstadt führen, konzentrieren. Da für eine Änderung im Strafgesetzbuch der Bund verantwortlich ist, denke man in der rot-rot-grünen Koalition in Berlin jetzt über eine Bundesratsinitiative nach.

 
Der ebenfalls rot-rot-grün regierte Freistaat Thüringen will am Freitag einen entsprechenden Antrag in das Ländergremium einbringen. Um eine gemeinsame Linie, ob Schwarzfahren entkriminalisiert werden sollte, hatte es viele Diskussionen gegeben.
 
Mit der Gesetzesänderung würde Schwarzfahren ähnlich behandelt werden wie Falschparken. Aktuell ist die Gesetzeslage so, dass Freiheitsentzug droht, wenn man wiederholt ohne Ticket im öffentlichen Personennahverkehr unterwegs ist, dabei erwischt wird und die geforderte Strafzahlung nicht leistet. Wie die "B.Z." berichtet, habe die Berliner Polizei im vergangenen Jahr 12.000 Strafanträge zu notorischen Schwarzfahrern bearbeitet. Über 300 Personen seien 2017 vorübergehend ins Gefängnis geschickt worden. Und das ist nicht gerade günstig für den Staat: Ein Tag im Gefängnis kostet nämlich rund 150 Euro.

Schwarzfahren – amtlich heißt die Tat im Strafgesetzbuch Erschleichen von Leistungen – kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich ziehen. Thüringens Landesregierung erhofft sich von einer juristischen Neubewertung eine personelle und finanzielle Entlastung der Justiz.

Wäre der ÖPNV gebührenfrei gäbe es kein Schwarzfahrerproblem!

„Stefan Weil hat nun günstige Tickets für Schüler*innen, Studierende und Azubis gefordert. Diese Forderung ist zwar löblich, aber geht nicht weit genug, um die aktuellen Probleme zu bekämpfen. Wenn wir den Nahverkehr zu einer echten und auch attraktiven Alternative zum Auto entwickeln wollen, müssen wir auch entsprechend investieren. Schon jetzt sind viele Regionen in Niedersachsen vom Nahverkehr nahezu abgeschnitten, 74 Bahnstrecken wurden in den letzten Jahren stillgelegt. Ohne nennenswerte Investitionen in Bus und Bahn, wird der Effekt von günstigen Tickets nur für wenige einen Nutzen bringen!“, kritisiert Lars Leopold, Landesvorsitzender der niedersächsischen Linken den Vorschlag.

Co-Landesvorsitzende Heidi Reichinnek ergänzt: „Es ist richtig und wichtig den ÖPNV für Schüler*innen, Azubis und Studierende kostenlos zu gestalten. Das von der Linken mitregierte Bundesland Berlin macht es vor, hier dürfen Schüler*innen kostenlos den Nahverkehr nutzen. Das kann nur ein Anfang sein, auch Menschen mit geringem Einkommen müssen so schnell wie möglich durch günstige Tickets wieder an Mobilität teilhaben können. Doch langfristig kann nur ein komplett entgeltfreier Nahverkehr für alle die Alternative zum Auto sein, die wir uns wünschen. Statt Sanktionen brauchen wir Angebote, die den Umstieg fördern  und die Situation für die Menschen verbessern – und damit müssen wir endlich anfangen!“

 

 

16. September 2019   Themen - Innen-/Außenpolitik

CIA - Undercover in der Bundesrepublik

Deutschland ist noch immer Operationsgebiet für den US-Geheimdienst. Mehr als 120 CIA-Agenten arbeiten hier - und benehmen sich wie in ihrem eigenen Hinterhof.

Über zwanzig Jahre hat der CIA-Agent Kyle Dustin Foggo, 55, dem amerikanischen Auslandsgeheimdienst als Quartier- und als Zeugmeister gedient. An fünf Orten war der Mann, den Kollegen nur "Dusty" nannten, in dieser Zeit bei so genannten Undercover-Aktionen im Einsatz - darunter Plätze wie Tegucigalpa in Honduras, Wien und auch Frankfurt. Mitte der Woche wurde bekannt, dass er von Deutschland aus seit 2003 den Bau von drei Geheimgefängnissen der CIA in Osteuropa und Marokko organisiert hat.

In solchen Knästen wurden heimlich Terrorverdächtige untergebracht und, wie es hieß, "verbesserten Verhörtechniken" unterzogen - der Folter, die in Amerika nach herrschendem Gesetz verboten ist.

Deutsche Sicherheitsbehörden äußern sich offiziell nicht zum Fall Foggo. In Hintergrundgesprächen erklären Sicherheitsbeamte, sie hätten von dem Treiben des sehr speziellen CIA-Agenten in

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18. September 2019   Themen - Innen-/Außenpolitik

In Abschiebehaft nach Afghanistan ...

Thomas Nowotny hat gerade ein Update zur Petition Keine Abschiebungen nach Afghanistan! veröffentlicht. Lesen Sie das Update

17. Sep. 2019 — 

"Wissen Sie, Frau Katja, alles, was ich im Leben gelernt habe, ist zu fliehen.
Wissen Sie, ich kann hier jeden Moment getötet werden. Haben Sie von dem Anschlag in dascht barchi letzte Woche gehört, ich kann da nicht hin, da ist es für mich (Hazara) zu gefährlich. Ich bin jetzt bei einem Freund in einer heruntergekommenen Hütte, auch da habe ich Angst, obwohl niemand einen Anschlag auf so eine Hütte macht.
Wissen Sie, Frau Katja, (in Deutschland, in Abschiebehaft) haben sie mich mit all den Menschen in ein Zimmer getan, vor denen ich immer Angst hatte: Menschen, die 6 kg Drogen verkauft haben und Menschen, die einen anderen getötet haben. Die Polizei hat mich behandelt, wie einen Schwerverbrecher. In meinem Leben habe ich nichts verbrochen.
Drei Wochen hat man mir versprochen, mir zu helfen, am Ende hat man mir eine Karte von Amaso in die Hand gedrückt.
Was soll ich machen, wenn ich kein Geld mehr habe?
Ich habe mein Leben verloren.
Ich habe alles versucht, in Deutschland ein Leben zu haben und am Ende habe ich in Deutschland zum ersten Mal in meinem Leben Handschellen gesehen, ich habe nie gedacht, dass ich in Deutschland Handschellen sehen würde...."

Das sagte K. seiner Münchner Helferin am Telefon, einige Wochen nachdem er mit dem vorletzten Abschiebecharter nach Kabul verfrachtet worden war. Zuvor war er im Abschiebegefängnis Eichstätt eingesperrt.

Auch jetzt sind wieder junge Afghanen dort in Abschiebehaft. Aber laut Haftantrag werden sie länger auf ihren Flug warten als sonst: Erst Ende Oktober scheint der nächste Charter nach Kabul bestellt zu sein. Keine Abschiebung im September also, soweit wir wissen.

Eigentlich eine gute Nachricht – eine kleine Atempause im Abschiebemarathon. Ob das organisatorische oder politische Gründe hat, ist schwer zu sagen Ganz sicher hat es nichts mit der aktuellen Anschlagsserie der Taleban in Kabul zu tun, die immerhin zum Rückzug der Bundespolizei aus Afghanistan führte:

Kurz nach meinem letzten Update wurde ein massiver Angriff der Taleban am 2.9. auf das streng abgeschirmte „Green Village“ in Kabul bekannt, wo viele Ausländer leben, darunter auch deutsche Bundespolizisten und Entwicklungshelfer.

 

05. September 2019   Themen - Innen-/Außenpolitik

Präventiv-Haft in Bayern - das neue Polizeigesetz schlägt zu

Kommentar: ... im Mittelmerer gerettet, in Bayern in Knast ... pack mas!

 

Quelle: Netzpolitik.org

Bayerisches Polizeigesetz: 19 Personen wochenlang in Präventivgewahrsam

 

Das bayerische Polizeiaufgabengesetz erlangte letztes Jahr bundesweite Bekanntheit. Im Eilverfahren führte die CSU damit den zeitlich unbegrenzten Präventivgewahrsam ein. Seit das Gesetz in Kraft ist, sind mindestens 19 Personen für mehrere Wochen eingesperrt worden – ohne Anklage und oft ohne den Beistand einer Anwältin. Nun wurde bekannt, dass fast ausschließlich Ausländer:innen betroffen sind.

er Präventivgewahrsam soll keine Strafe sein, sondern eine vorbeugende Maßnahme. Für die Betroffenen dürfte der Unterschied jedoch gering sein: Sie sind zunächst eingesperrt. Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Frank Mckenna @frankiefoto

Seit einer Änderung im bayerischen Polizeigesetz im August 2017 genügt es, eine Person als abstrakt gefährlich einzustufen, um sie wochenlang einzusperren. Das gab es in der Bundesrepublik Deutschland noch nie. Mit der Regelung verschob die CSU die Grenzen des Denkbaren. Es folgten weitere Verschärfungen im Mai 2018. Seither laufen mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das bayerische Polizeigesetz.

Am Freitag wurde der Abschlussbericht der Prüfkommission zum bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) vorgestellt. Daraus geht hervor, dass fast ausschließlich Personen ohne deutschen Pass vom mehrwöchigen Präventivgewahrsam betroffen sind. Einige wurden anschließend abgeschoben.

Wegen „Trunksucht“ und „Aggressivität“ ins Gefängnis

Seit der Änderung des Gesetzes gilt: Um eine Person einzusperren, genügen bereits geringfügige Verstöße gegen die Rechtsordnung. Das sind beispielsweise „Trunksucht“ verbunden mit „Aggressivität“ und „Zechbetrügereien“.

In dieser Zeit wurde durchschnittlich eine Person im Monat in Bayern für zwei Wochen und länger in Präventivgewahrsam genommen, das geht aus den Schriftlichen Anfragen der Landtagsabgeordneten Katharina Schulze (Grüne) und Markus Rinderspacher (SPD) hervor. Insgesamt sind es 23 Fälle, wobei einige Personen mehrfach betroffen waren.

Logo der Prüfkommission zum bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG)

Aus den Abschlussbericht der vom Innenministerium beauftragten Prüfkommission erfahren wir nun mehr über die Betroffenen und die Umstände der Anwendung. Dort steht, dass der Präventivgewahrsam „nicht nur als Ultima Ratio zur Anwendung gebracht wurde“. Vielmehr wurden Personen eingesperrt und wochenlang festgehalten, bis organisatorische Fragen geklärt waren, etwa eine „Änderung der Unterbringung“.

Betroffen waren zuerst Ausländer

Aus dem Bericht erfährt man zudem: Die meisten Personen, die von der bayerischen Polizei in Präventivgewahrsam genommen wurden, haben keinen europäischen Pass und folglich keinen sicheren Aufenthaltsstatus. Unter den insgesamt 19 Personen, die länger als zwei Wochen im Gefängnis waren, sind nur drei Deutsche. Viele der Betroffenen leben in Wohnheimen und Erstaufnahmelagern, sie stehen von Beginn an unter ständiger Beobachtung.

Wenn man die Beschreibungen der Fälle durchschaut, muss man sich fragen, was sich die Polizei davon erhofft, jemanden wochenlang einzusperren. Dort wird etwa dieser Fall beschrieben: Ein Mann kündigt an, dass er sich bei einem negativen Asylbescheid das Leben nehmen will. Auch seine Familie wolle er umbringen, falls es keine Zukunft für sie in Deutschland gäbe. Die bayerische Polizei sperrt ihn für 27 Tage ein. Begründet wird der Präventivgewahrsam etwa mit der „Hoffnung auf Besinnung“.

In einem weiteren Fall wird die Polizei auf zwei Männer aufmerksam, die mehrfach unter Alkoholeinfluss Gewalt angewendet haben. Beide leben in einer Wohneinrichtung mit Sicherheitsdienst. Die Polizei stellt fest: Es bestehe die Wahrscheinlichkeit, dass die Männer betrunken erneut gewalttätig würden. Also sperrt man sie präventiv ein. Das Ziel sei die „langfristige Besserung“, so steht es im Bericht der Prüfkommission. Die Männer bleiben einen Monat in Gewahrsam. Was danach passiert, ist nicht bekannt. Hätten sie in ihrem Eigenheim gewohnt statt in einem Wohnheim, wären sie vermutlich nicht im Gefängnis gelandet.

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