Innen-/Außenpolitik
Big Data bei der Hessen-Polizei
Quelle: Grundrechte Report 2019
Hessen sucht mit US-Software nach Gefährdern ... denken sie jetzt nicht: Was interessiert uns in Niedersachsen, was die hessische Polizei unternimmt ...
Daten sind allgegenwärtig, praktisch kein Bereich unseres digitalisierten Lebens kommt ohne sie aus.Sie bilden eine permanente Spur, die unsere Persönlichkeit widerspiegelt. Für Staat und Behörden erwächst hieraus ein Schatz zuvor ungeahnter Möglichkeiten.
Die Polizei in Hessen setzt seit Ende 2017 eine Softwäre aus den USA ein, um diesen Schatz zu heben: "Hessen-Data" basiert auf der Software Gotham der umstrittenen Firma Palantit.
In der jüngeren Vergangheit hat nicht nur die Masse gespeicherter Daten kontinuierlich und massiv zugenommen. Parallel dazu sind auch die technischen Möglichkeiten entwickelt und verfeinert worden, um solche Datenbestände nutzen zu können. Infolgedessen sind in zunehmendem Maße auch Polizeibehörden bemüht, Formen der Massendatenauswertung für ihre Arbeit fruchtbar zu machen. Die hessische Polizei setzt zunehmend zu diesem Zweck "Hessen-Data" ein, wobei zunächst der Bereich des islamistisch motivierten Terrorismus im Zentrum steht; schwere und organisierte Kriminalität sollen hinzukommen. Die neue schwarz-grüne Landesregierung plant bereits die Auswertung auf Ermittlungen zu Kindesentführungen und Kindesmissbrauch. Die StaatschützerInnen der sieben hessischen Polizeipräsidien sowie des Landeskriminalamtes, die an der Software geschult wurden, sollen auf diese Weise leichter Bedrohungslagen erkennen und sogenannte Gefährder identifizieren können.
Die Aufgabe der Software besteht dabei nicht darin, neue Daten zu erheben. Vielmehr führt sie bislang unverknüpfte Datenbestände der Polizei zusammen und wertet sie aus.
Zu polizeiinternen Informationen über Kriminalfälle und Fahndungen kommen Verbindungsdaten aus der Telefonüberwachung, Inhalte ausgelesener Mobiltelefone, E-Mails, Social-Media-Daten und anderes mehr. Auf diese Weise kann "Hessen-Data" zum Beispiel Zusammenhänge zwischen verschiendenn Personen oder Ereignissen erkennen. Wer kennt sich? Wer wohnt wie nah beieinander? Zwischen welchen Ereignissen besteht vielleicht eine Verbindung?
Im Focus der öffentlichen Debatte zu "Hessen-Data" steht vor allem der Umstand, dass die hessische Polizei ein Palantir-Produkt eingekauft hat. Die US-Firma steht zum einen in dem Ruf, sich wenig für Belange des Datenschutzes zu interessieren.
Zum anderen ist Palantir eng mit US-amerikanischen Militär- und Sicherheitsbehörden verbunden, die zu den ersten und besten Kunden des 2004 gegründeten Unternehmens zählen. Daraus resultiert die Furcht, die von "Hessen-Data" genutzten Daten könnten von Hessen in die USA gelangen.
Ein Untersuchungsausschus des hessischen Landtages befasste sich bis Anfang 2019 zudem mit der Frage, ob die Auftragsvergabe an Palatir rechtswidrig erfolgt ist.
Aus Sicht der Grundrechte steht "Hessen-Data" im Konflikt mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Bestandteil des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Artikel 1, Abs. ! GG.
Im Besonderen stehen Massendatenauswertungen wie sie mit "Hessen-Data2 möglich sind, dem im Datenschutzrecht zentralen Zweckbindungsgrundsatz in Frage, Solche Programme sind für ihre Tätigkeit der Auswertung und verknüpfung gerade darauf angewiesen, auf möglichst umfangreiche Datenbestände zugreifen zu können. Im Gegensatz dazu besagt der Zweckbindungsgrundsatz: Einmal personenbezogen erhobene Daten dürfen grundsätzlich nur für den Zweck genutzt werden, für den sie auch erhoben wurden.
Denn für die Intensität des jeweiligen Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist entscheidend, in welchem Umfang die Daten später genutzt werden dürfen. Handelt es sich um einen eng begrenzten Zweck oder ein breite Vielfalt möglicher Nutzungen? Und wie gewichtig ist dieser Zweck im Verhältnis zu dem Eingriff in das Grundrecht?
Diese Fragen war bislang einfach zu beantworten, denn erhobene Daten durfte nur die Polizei zunächst einmal nur in dem Strafverfahren oder polizeilichen Vorgang verwenden, in dem sie auch erhoben wurden. Nur unter bestimmten Voraussetzungen gestatteten die Polizeigesetze eine fortgesetzte Speicherung und verfahrensübergreifende Nutzung.
Zwar sind die gesetzlichen Möglichkeiten einer solchen Zweckänderung im Polizeirecht schon in den vergangenen Jahren massiv ausgeweitet worden. Der Einsatz von Programmen wie "Hessen-Data" führt nun aber endgültig zu einem Paradigmenwechsel. Da die Software auf einen praktisch grenzenlosen Zugriff der polizeilich gespeicherten Daten angewiesen ist, wird ihr zunehmender Einsatz in der Praxis zu einem weiteren Abbau der durch Zweckbindungsgrundsatz gezogenen Grenzen führen. (Tobias Singelnstein, Grundrechtereport 2019)
Es ist äußerst bedenklich, dass US-Behörden auf die von der deutschen Polizei gespeicherten Datensätze zugreifen können. Leicht könnten bruchstückhafte falsch interpretierte Daten in den Händen von US-Börden dazu führen, dass unschuldige Bürger vom CIA gekidnappt und in ein Foltergefängnis der USA verschleppt werden. Siehe Beitrag "Renditions - USA lassen entführen und foltern"
Rechtsextremistische Gruppe plante Angriffe auf politische Gegner - vielerorts dabei die Polizei, dein Freund und Helfer
Noch 2018 versuchten verschiedene Landeskriminalämter die Bedeutung der rechten Feindesliste der Gruppe Nordkreuz herunterzuspielen, indem auf die vermeintliche alleinige Herkunft aus einem Hack 2015 verwiesen wurde. DIE LINKE. fragte nach der genauen Beschaffenheit der Liste, um mögliche weitere Quellen herauszustellen.
Quelle: Focus
Eine Gruppe von Rechtsextremisten in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg hat für Angriffe auf politische Gegner rund 200 Leichensäcke und Ätzkalk bestellen wollen.
Das erfuhr das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) aus Kreisen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV).
Der Bundestag erhielt demnach vom Inlandsnachrichtendienst vor wenigen Wochen eine entsprechende Material-Liste der Rechtsextremisten mit Bestelladressen, Kontakten und Wohnungsbeziehungen.
Anlass war ein Antrag der Bundesanwaltschaft auf erweiterte Überwachungsmaßnahmen gegen die rechtsextremistische Gruppe. Über Eingriffe ins Fernmelde-, Brief- und Postgeheimnis muss die unabhängige G-10-Kommission des Bundestages auf Grundlage eingereichter Dokumente entscheiden.
Die Bundesanwaltschaft ermittelt
Nach RND-Informationen stammt die dreiseitige, handgeschriebene Aufstellung von Mitgliedern der rechtsextremistischen Vereinigung „Nordkreuz“. Die Bundesanwaltschaft ermittelt seit August 2017 gegen Mitglieder dieses Netzwerkes wegen des Verdachts der Vorbereitung einer terroristischen Straftat.
Der Gruppe „Nordkreuz“ gehören mehr als 30 sogenannte Prepper an, die über den Messenger-Dienst Telegram miteinander verbunden sind und sich auf den „Tag X“ vorbereiten – den Zusammenbruch der staatlichen Ordnung durch eine Flüchtlingswelle oder islamistische Anschläge und die anschließende Liquidierung politischer Gegner.
Waffen vom LKA gestohlen
Die meisten Personen der Chat-Gruppe stammen aus dem Umfeld von Bundeswehr und Polizei, darunter sind mehrere ehemalige sowie ein aktives Mitglied des Spezialeinsatzkommandos (SEK) des Landeskriminalamtes (LKA) Mecklenburg-Vorpommern.
Aktion verdeckte Wahlbeeinflussung stoppen
Beitrag: 6. Juni 2019 i, Lobbycontrol
Parteienfinanzierung: Deutsche Regeln unter Niveau
Ein ebenso ärgerliches wie beschämendes Jubiläum steht kurz bevor: Seit fast zehn Jahren verschleppt Deutschland die von den Korruptionswächtern des Europarats (Greco) angemahnte Reform der Parteienfinanzierung. Gestern veröffentlichte die Behörde ihren „Zweiten Nachtrag zum zweiten Umsetzungsbericht der dritten Evaluierungsrunde“, mit einem vernichtenden Urteil: Das deutsche Regelwerk „bleibt hinter europäischen Standards zurück“. Den Grund dafür benennt Greco auch: „Ein klarer Mangel an politischem Willen“.
„Deutschland bleibt hinter den europäischen Standards zurück“
Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU), Oberaufseher über die Parteienfinanzierung in Deutschland, wehrte die Kritik umgehend ab: Die Transparenz der Parteienfinanzierung in Deutschland sei „auf einem hohen Niveau“. Schäuble misst Niveau offensichtlich nicht nach europäischen Maßstäben. Denn das deutsche Transparenzniveau könnte zwar im Vergleich mit Panama, Aserbaidschan oder der Antarktis als einigermaßen „hoch“ gelten. Allerdings liegt Deutschland in Europa – und muss sich vom Europarat an europäischen Standards messen lassen.
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Demonstration: Wir alle gegen rechten Terror!
Aufruf als PDF (2-seitige Langversion)Aufruf als PDF (1-seitige Kurzversion)
Stephan E. war Mitglied der NPD und steht dem Terrornetzwerk „Combat18“ nahe. Gegen ihn wurde in der Vergangenheit wegen dutzender rechter Straftaten ermittelt.
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Zensur - Beispiel - kritische Meinungsäußerung über israelische Politik
Israel - seine wahren und falschen Freunde
Vortrag und Diskussion mit Andreas Zumach
im evang. Gemeindezentrum
Am Zwinger 5 (Durlach)
76227 Karlsruhe - Durlach
Straßenbahn Linien 1 und 8,
Haltestelle "Friedrichschule"
Veranstalter:
Ev. Erwachsenenbildung - "junge alte"
Eintritt 3€
"Israels vermeintlich besten Freunde sind seine wahren Feinde", sagt der Journalist Andreas Zumach. Sie diffamieren Kritik an der völkerrechtswidrigen Besatzungspolitik Israels und ihren verheerenden Folgen für die Palästinenser als "antisemitisch" und "antiisraelisch". Unter diesem Druck werden immer häufiger Veranstaltungen oder Ausstellungen, die sich kritisch mit dem Konflikt Israel/Palästina befassen, abgesagt oder verboten. Deutschen Juden, die sich für einen gerechten Frieden im Nahen Osten einsetzen, wird das Bankkonto gesperrt.
- Wer steckt dahinter?
- Wie sollte man dieser Entwicklung begegnen?
- Und was sollte Deutschland tun, um seine besondere Verantwortung für eine gesicherte Existenz Israels wahrzunehmen?
Referent: Andreas Zumach, Journalist und Publizist, internationaler Korrespondent der Berliner "tageszeitung" (taz)
A B G E S A G T ! und V E R L E G T !
Wie um durch ein weiteres Beispiel die Aussage von Andreas Zumach in seinem schon mehrfach gehaltenen Vortrag (s.u.) und die Zensur-Erfahrungen anderer bestätigen zu wollen, wurde auch diese Veranstaltung am 27.11.2018 nach mehreren Monaten öffentlicher - auch überregionaler - Bewerbung kaum mehr als eine Woche vor dem Termin von Seiten des Veranstalters abgesetzt.
Nach welchem zig-fach erprobten Rezept kann ein solcher Sinneswandel herbeigeführt werden, was braucht's dazu? Nichts ist anscheinend einfacher als das in einer Zeit des inflationären Missbrauchs des "Antisemitismus"-Begriffs und seiner politisch motivierten Umdeutung:
- eine Person, die sich als Rechtsanwalt in Wien und Vorstandsmitglied einer nach eigenem Bekunden im gesamten deutschsprachigen Raum bedeutenden religiösen Einrichtung dem Team einer Einrichtung der Erwachsenenbildung vorstellt und wahrheitswidrig behauptet, auf der Webseite der BDS-Kampagne werde die Veranstaltung mit Andreas Zumach bekanntgegeben, nicht ohne sich dabei abfällig über die BDS-Bewegung und ihr legitimes Anliegen zu äußern;
- eine Person, die als Leiter einer Einrichtung der Erwachsenbildung die zugespielte falsche Behauptung bestätigt;
- eine Person, die sich in ihrer Funktion als stellvertretende Vorsitzende einer religiösen Einrichtung an die Leitung einer Einrichtung der Erwachsenenbildung wendet und durch Vorbringen falscher Behauptungen und unbegründeter Anschuldigungen gegen den Inhalt der Vorträge von Andreas Zumach und auch gegen dessen angebliche Aktivitäten im Rahmen der BDS- und BiB-Kampagnen erhebt, ebenso gegen BDS (Boycott, Desinvest, Sanctions) und BiB (Bündnis zur Beendigung der israelischen Besatzung e.V.), nicht ohne diese Einrichtung der Erwachsenenbildung auch noch von einem angeblichen Beschluss der Mitglieder der von ihr vertretenen Gemeinde in Kenntnis zu setzen, wonach deren Mitglieder die Fortbildungen von "junge alte" künftig nicht mehr besuchen würden.
- eine Person, die als Dekan die falschen Behauptungen und unbegründeten Anschuldigungen sowie die Boykottankündigung gegen künftige Veranstaltungen der "jungen alten" zum Anlass nimmt, den Vortrag im Raum der Kirche zu verbieten, nicht ohne den Protest des Verleumdeten und den Widerruf und die Unterlassungserklärungen der 3. Person zu ignorieren wie auch die Stellungnahmen der Geschäftsführerin von BiB, einem Mitglied des BiB-Vorstandes, einem seit über 30 Jahren in der Bildungsarbeit Tätigen, einem ehemaligen Geschäftsführer einer evangelischen Bildungseinrichtung, eines evangelischen Theologen und Sozialethikers und dem Sprecher der Nahost-Kommission von pax christi und v.a.m.
Vier Personen also - oder vielleicht eine oder zwei mehr?
Kein Advents-Wunder also, dass sich manche der an einem Frieden im von manchen als "Heiliges Land" angesehenen Gebiet Interessierten enttäuscht zeigen, wenn nach diesem Rezept auch in der sog. "Residenz des Rechts" gekocht und angerichtet wird, z.B.
30.11.2018 Arn Strohmeyer
06.12.2018 Kooperation für den Frieden
10.12.2018 Bündnis zur Beendigung der israelischen Besatzung e.V.
11.12.2018 Frank Osterlow
11.12.2018 Peter Werner
13.12.2018 Georg Rammer
Erführe Desmond Tutu von der Entscheidung seines Berufkollegen in Karlsruhe, würde Letzterer vielleicht zum Nachdenken angeregt werden: „Wenn du dich in Situationen der Ungerechtigkeit neutral verhältst, hast du dich auf die Seite des Unterdrückers gestellt.“
Einen Bischof dieser Art gibt es leider in Baden ebensowenig wie im übrigen Deutschland. Den am Vortrag von Andreas Zumach interessierten "jungen alten" und anderen musste notwendigerweise ein Umweg zugemutet werden. Der Zufall (oder sonstwer?) wollte es, dass an diesem ohnhin passenden Namenstag ("νίκη λαός" = "Nikolaus" = "Sieg des Volkes") sogar noch der Karlsruher ÖPNV ordentlich funktionierte und die meisten rechtzeitig ihr Ziel erreichten: den Vortragssaal des IBZ.
Anders als in Karlsruhe verhielten sich die Veranstalter in München (an der Ludwig-Maximilian-Universität), in Würzburg und in Tübingen - diese wiesen die Diffamierungs- und Zensurversuche entschieden zurück, wie früher schon die in Berlin-Marzahn-Nord.
03.06.2019 Offener Brief von Andreas Zumach an Dekan Thomas Schalla:
Wortbruch und Täuschung