Wirtschaft
Konkrete Solidarität mit Zypern und Griechenland - Türkei sanktionieren
von Sevim Dagdelen, 15. Oktober 2020
„Die neuen Provokationen der Türkei im Erdgasstreit im östlichen Mittelmeer dürfen nicht folgenlos bleiben. Wer wie die Bundesregierung von Solidarität mit den EU-Mitgliedern Zypern und Griechenland spricht, muss wenigstens die Finanz- und Waffenhilfen an die Türkei stoppen", erklärt Sevim Dagdelen, Obfrau der Fraktion DIE LINKE im Auswärtigen Ausschuss, anlässlich des EU-Gipfels in Brüssel. Dagdelen weiter:
„Sollen die Solidaritätsbekundungen von Bundesaußenminister Heiko Maas bei seinen Besuchen in Nikosia und Athen in dieser Woche keine reine Märchenstunde gewesen sein, dann muss sich die Bundesregierung beim EU-Gipfel in Brüssel aktiv für eine Verurteilung der türkischen Provokationen im östlichen Mittelmeer einsetzen. Unmutsbekundungen reichen nicht, notwendig sind spürbare Konsequenzen für den Aggressor in Ankara: Neben dem Stopp der Waffenlieferungen an die Türkei muss auch die Aussetzung der Zollunion auf den Tisch. Kriegsdrohungen gegen EU-Mitglieder dürfen nicht mit wirtschaftlicher Vorzugsbehandlung belohnt, sondern müssen sanktioniert werden."
CETA findet bereits Anwendung, das halten wir für verfassungswidriig
von Amira Mohamed Ali, 14. Oktober 2020
Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit die Rolle des Bundestags beim Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada. Die Linksfraktion hatte Organklage gegen den Bundestag eingereicht. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet. Amira Mohamed Ali, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, war zusammen mit Andrej Hunko, stellvertretender Vorsitzender, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Amira Mohamed Ali erklärt: „Dieses Freihandelsabkommen zwischen Kanada, der EU und ihren Mitgliedstaaten findet seit drei Jahren in Deutschland in großen Teilen bereits vorläufig Anwendung, ohne dass es darüber ein vom Parlament beschlossenes Gesetz gibt. Das halten wir für verfassungswidrig.
Vom CETA sind erhebliche, negative Auswirkungen unter dem Deckmantel des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs zu erwarten. Es besteht das große Risiko, dass Sozial-, Arbeits-, Umwelt- und auch Verbraucherschutzstandards als 'Handelshemmnisse' verstanden und als solche so weit wie möglich beseitigt werden. Das wollen wir nicht zulassen!
Gerade in diesen Zeiten braucht es starke Parlamente und eine funktionierende demokratische Kontrolle. Freihandelsabkommen wie CETA, die auch noch ohne gesetzliche Grundlage in Anwendung gebracht werden, zerstören das Ansehen von Politik und das Vertrauen in demokratische Strukturen. Dagegen kämpfen wir!“
Die Pandemie macht die Reichen in den USA noch reicher...
... doch auch Deutsche legen kräftig zu
Quelle: Telepolis
Die Pandemie forderte in den USA knapp 200.000 Tote, mehrere Millionen Menschen verloren wegen der Maßnahmen ihren Arbeitsplatz. Gut geht es jedoch den Superreichen des Landes: In den letzten sechs Monaten stieg das Nettovermögen der reichsten 643 Amerikaner um 845 Milliarden Dollar. Das belegen die Zahlen des Milliardärs-Rankings von Forbes, die Americans for Tax Fairness (ATF) und das Institute for Policy Studies (IPS) in einem neuen Bericht analysiert haben. Das Gesamtnettovermögen der Milliardäre der USA stieg demnach von 2,95 Billionen Dollar auf 3,8 Billionen Dollar, ein Sprung von 29 % seit dem 18. März.
Weltweit erlitten einige Milliardäre in den Wochen vor dem 18. März, dem ungefähren Beginn des Shutdowns infolge der Pandemie, als die meisten wirtschaftlichen Restriktionen in Kraft traten, noch schwere Verluste. Sie wurden zum Status eines Millionärs degradiert: Forbes zählte weltweit 2.095 Milliardäre, 58 weniger als ein Jahr zuvor und 226 weniger als noch Anfang März.
Doch für viele Milliardäre kehrte die Normalität schneller zurück als gedacht,
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Organstreitverfahren gegen Ceta-Abkommen unzulässig?
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute über die Einbindung des Bundestags beim Beschluss des Handelsabkommens zwischen der EU und Kanada.
Die LINKE hatte ein sogenanntes Organstreitverfahren angestoßen, um das es heute geht. Darin soll das Bundesverfassungsgericht unter anderem prüfen, ob das Parlament bei bisherigen Beschlüssen über CETA ausreichend beteiligt war.
Die Linksfraktion hat die Rolle des Bundestags beim Start des umstrittenen europäisch-kanadischen Handelsabkommens Ceta vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) kritisiert. Inzwischen sei Ceta seit drei Jahren in großen Teilen vorläufig in Anwendung, obwohl dazu kein Gesetz beschlossen wurde, sagte Fraktionschefin Amira Mohamed Ali in der Karlsruher Verhandlung am Dienstag. Das reiche nicht aus für ein Abkommen, von dem erhebliche negative Auswirkungen zu erwarten seien.
Auf Antrag von CDU/CSU und SPD hatte der Bundestag im September 2016 lediglich eine Stellungnahme zu Ceta beschlossen. Die Linken sprechen von einem Freibrief für die Bundesregierung und haben Organklage gegen den Bundestag eingereicht. Dieser habe bei der europäischen Integration Mitwirkungspflichten, denen er nicht nachgekommen sei. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet (Az. 2 BvE 4/16).
Wäre ein Gesetz erforderlich gewesen?
Nach Überzeugung des CDU-Abgeordneten Heribert Hirte hat sich der Bundestag nichts vorzuwerfen. "Wir haben eine politische Stellungnahme abgegeben. Und diese politische Stellungnahme war aus unserer Sicht völlig in Ordnung", sagte er vor Verhandlungsbeginn. Ein Gesetz sei zum damaligen Zeitpunkt nicht erforderlich gewesen.
Auch die Bundesregierung betonte, dass Bundestag und Bundesrat von Anfang an umfassend unterrichtet und beteiligt worden seien. "Die EU und Deutschland brauchen offene Märkte, um Beschäftigung und wirtschaftlichen Wohlstand zu sichern", sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium, Elisabeth Winkelmeier-Becker. In Deutschland hänge jeder vierte Arbeitsplatz vom Export ab, und dank Ceta seien die Exporte nach Kanada gestiegen.
Hat der Bundestag Rechte des Bundestags verletzt?
Möglicherweise werden diese inhaltlichen Fragen aber gar nicht mehr entscheidend sein. Denn wie schnell klar wurde, haben die Richter des Zweiten Senats unter Vizegerichtspräsidentin Doris König Zweifel, ob die Klage der Linken überhaupt zulässig ist.
Im Organstreitverfahren entscheidet Karlsruhe Konflikte zwischen obersten Bundesorganen über ihre Rechte und Pflichten aus dem Grundgesetz. Auch einzelne Bundestagsabgeordnete oder Fraktionen können klagen. Hier aber mache die Linksfraktion geltend, dass der Bundestag Rechte des Bundestags verletzt habe, wie der Richter Peter Müller das Problem auf den Punkt brachte. König sagte, die Mehrheit sei nun einmal zu einer gegenteiligen Rechtsauffassung gekommen.
Ein Erfolg ist damit zumindest fraglich. Allerdings sind in Karlsruhe noch etliche Verfassungsbeschwerden gegen Ceta anhängig, auch eine zweite Organklage der Linksfraktion gegen die Bundesregierung.
125.000 Mitkläger mobilisiert
Ein Bündnis der Verbraucherorganisation Foodwatch und der Vereine Campact und Mehr Demokratie hatte allein mehr als 125.000 Mitkläger mobilisiert.
Am heutigen Dienstag ging es ausschließlich um die Rolle des Bundestags.
Dieser hat Mitwirkungsrechte, wenn zum Beispiel Kompetenzen von nationalen auf EU-Institutionen übertragen werden. Eine Stellungnahme des Bundestags muss die Bundesregierung ihren Verhandlungen auf europäischer Ebene zugrundelegen. Die Stellungnahme zu Ceta nannte der Prozessbevollmächtigte der Linken, Andreas Fischer-Lescano, "windelweich-vage". Dabei gehe es um wichtige Fragen, sagte Mohamed Ali. Das Risiko sei groß, dass Umwelt- und Sozialstandards als Handelshemmnisse beseitigt würden.
Ceta ist seit dem 21. September 2017 vorläufig in Kraft, allerdings nur in den Bereichen in unstreitiger EU-Zuständigkeit. Damit das Abkommen vollständig in Kraft treten kann, muss es von den Parlamenten aller EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Das ist erst zum Teil passiert. In Deutschland kann Ceta erst ratifiziert werden, wenn das BVerfG über die Klagen entschieden hat.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
Was kann Sassnitz für die Stinkigkeit der USA auf Nordstream 2
Quelle: Tagesspiegel
USA droht Bürgermeister von Sassnitz mit Sanktionen
Dazu Bürgermeister Franz Kracht: „Wir lassen uns von niemandem vorschreiben, welche Schiffe wir in unserem Hafen anlegen lassen.“
"Da stehe ich drüber."
Für ihn, Kracht, ist der gegenwärtige Ärger ein Nebeneffekt der Globalisierung. Sie rufe eben selbstherrliche Persönlichkeiten auf den Plan, die bestimmen wollten, was in der Welt passiere. Jedoch, was soll er sich beklagen?
Er ist Nutznießer derselben Globalisierung. Es gäbe die Stadt Sassnitz heute nicht, wenn nicht Fische in so großer Zahl quasi vor der Haustür vorübergezogen wären, dass sich die DDR entschloss, hier eine Fangflotte anzusiedeln. Und Fische, wie man weiß, sind globale Wesen par excellence.
Auf 17.000 Einwohner wuchs Sassnitz bis zur Wende an, weshalb Frank Kracht von seinem Geburtsort mit seinen weiß getünchten Urlaubsresidenzen und pittoresken Villen gerne als „Arbeiterstadt“ spricht.
Von der Fischerei, die dem Ort 1957 Stadtrecht bescherte, ist nicht mehr viel übrig. Doch Sassnitz baute sich mit Fährverbindungen nach Bornholm und Südschweden ein neues Standbein auf. Und dann sind da immer noch die Touristen, die an einem Tag wie diesem zahlreich über Steine ins Meer klettern.
„Da stehe ich also drüber“, sagt Kracht mit Blick auf den Drohbrief.
Trotzdem regt ihn auf, „Gipfel der Unverfrorenheit“, dass sich erstmals in dem seit Jahren schwelenden Konflikt Strafen gegen Personen richteten, die gegen keinerlei Gesetz verstießen, sondern nur ihren Job täten. Das gehe beim Wachmann im Hafen los und höre bei der Sekretärin des Geschäftsführers auf. Was könnten die 70 Mitarbeiter dafür, dass Amerika eine Pipeline verhindern wolle?
Wahrscheinlich nehme man sie in dem Kampf um geopolitischen Einfluss gar nicht wahr, vermutet Kracht. Die Amerikaner wollten ein Licht austreten, und die Sassnitzer seien nur Funken im Wind.
In gewisser Weise wiederholt sich in Sassnitz das altbekannte Spiel. Der Ort hätte 1986 keinen zusätzlichen Hafen bekommen, wenn die Sowjetunion mit dem Erstarken der polnischen Solidarnosc-Bewegung nicht um ihre Transportsicherheit hätte fürchten müssen. Polen war zu unsicher.
Deshalb haben sie jetzt im Mukran Port noch immer Gleise in den Maßen der russischen Breitspur liegen. Sassnitz sei das westlichste Ende der Transsibirischen Eisenbahn gewesen, meint Frank Kracht. Es überrascht da vielleicht nicht zu erfahren, dass Kracht daran arbeitet, auch das westliche Ende der Seidenstraße zu werden. Jedenfalls bietet der Hafen heute regelmäßige Güterverbindungen nach Baltijsk in der russischen Enklave an, wo ein Arm des chinesischen Seidenstraßen-Projekts endet. „Wir bringen die Schiene auf die Ostsee“, lautet Krachts Motto.
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