Vor Ort
Die Pflegesituation in Niedersachsen: Pflegekammer/Pflegenotstand
Am Samstag wird es in Hannover eine große Kundgebung gegen die niedersächsische Pflegekammer geben, auf der auch
MdB Pia Zimmermann, Pflegepolitische Sprecherin
das Wort ergreifen wird.
Lasst uns mit vielen Genoss*innen vor Ort sein und zeigen, dass auf DIE LINKE auch nach der Wahl verlass ist!
Samstag ab 12.00 Uhr auf dem Opernplatz in Hannover.
Am Mittwoch den 6. Februar um 18:30 Uhr
findet wieder ein Feierabendgespräch in Wolfsburg statt, mit dem Thema:
„Pflegekammern – die richtige Antwort auf den Pflegenotstand?“
Dazu sind zwei Gäste eingeladen,
- Stefan Cornelius (Krankenpfleger und Mitinitiator der Petition gegen die Zwangsmitgliedschaft in der niedersächsischen Pflegekammer) und
- Sascha Sandhorst (Vorstand der Pflegekammer Niedersachsen, Verdi)
werden da sein.
Eintritt ist frei: im Föhrenkrug • Pestalozziallee 3 • 38440 Wolfsburg
Helmstedter Sonntag - Mäßige Berichterstattung zum Lappwaldsee
Beitrag und Foto: Ulrich Engelke
Kritik am HeSo vom 27.01.2019
Der Bürgermeister der Stadt Helmstedt Wittich Schobert, Geschäftsführer des Helmstedter Sonntags, ist nicht gerade für seinen besonderen Einsatz für den Lappwaldsee bekannt geworden, hielt er noch vor kurzem die Entwicklung der Wasserqualität nachweislich seiner Verlautbarungen für in Ordnung.
Aber sicherlich ist es nur Zufall, dass die Kritik des CDU-Ratsherrn Wolfgang Kalisch über die unerfüllten Versprechungen des Helmstedter Reviers in der heutigen Ausgabe des Helmstedter Sonntags komplett weggelassen wurden.
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Abfallbescheide werden versendet
Helmstedt im Januar 2019 Abfallabgabenbescheide werden versendet!
Der Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz des Landkreises
Helmstedt macht darauf aufmerksam, dass in diesen Tagen die Abgabenbescheide
über die Abfallentsorgungsgebühren versendet werden.
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Schärfere HARTZ IV-Sanktionen für Jugendliche erfüllen aus juristischer Sicht den Diskriminierungstatbestand
Beitrag: Roswitha Engelke
Hartz-IV-Sanktionen oder das Märchen von den Menschenrechten in Deutschland
Jüngeren Hartz-IV-Beziehern schärfere Sanktionen aufzuerlegen, als älteren, sei juristisch problematisch, sagte Arbeitsmarktexperte Hilmar Schneider im Dlf. Käme es zu einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, würde die Regierung eine Niederlage erleben.
Zwischenmenschlich gesehen ist eine Sanktionierung einfach nur schäbig und läßt erkennen:
Schreibtischtäter sterben in Deutschland nicht aus.
Per Gesetz Menschen in die Armut zu verbannen oder auf die Straße zu treiben ist nicht unbedingt eine Handlungsweise, auf die unsere Gesellschaft stolz sein kann.
Sanktionsgründe
nicht termingerecht die Arbeitslosigkeit gemeldet
vergessen, einen Melde-Termin abzusagen, was als Verstoß gegen die Melde- und Mitwirkungspflicht geahndet wird
bestimmte Unterlagen nicht rechtzeitig vorzulegen
Weigerung die Pflichten einer Eingliederungsvereinbarung zu erfüllen. Die Auskunft, dass eine Eingliederungsvereinbarung nicht unterzeichnet werden muss, gibt ein Arbeitsvermittler meist nicht freiwillig.
Weigerung, eine Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme anzutreten oder fortzuführen (*)
einen schlecht bezahlten MiniJob, von dem man weder eine Familie noch sich selbst ernähren kann, ablehnen
Das Gesetz hält in § 31 SGB II einen ganzen Katalog von infrage kommenden Sanktionsgründen und -mitteln bereit.
Viele "Vergehen", die eine Sanktion nachsichziehen, wären wahrscheinlich rein rechtlich gesehen umgehend "heilbar". Wenn man denn will.
Hinzu kommt die oft recht befehlsbetonte und herausfordernde Haltung der Bediensteten eines Job-Centers. Als Beistand zum Meldetermin habe ich es oft genug erlebt, dass ArbeitsvermitterInnen einen unhöflichen Tonfall haben. In nicht seltenen Fällen werden gerade Jugendliche schikanös behandelt, wohlwissend, dass ein junger Mensch mit dem SGB und der Jobcenterbürokratie nicht vertraut ist ...
Hartz-IV-Beziehern, die unter 25 Jahre alt sind, drohen recht früh schärfere Sanktionen. Oft genug sind es Jugendliche, die auf "0" reduziert werden und ganz schnell, ohne jegliche finanzielle Mittel buchstäblich auf der Straße landen.
Jungen Menschen das Leben zu ruinieren, ist nicht eine Großtat, mit der sich prahlen läßt. Arbeitslose und gerade jugendliche Arbeitslose, müssen unterstützt und nicht bestraft werden. Ein mit Gewalt vorgehendes Sozialsystem funktioniert nicht. Es sei denn, man will ein Heer von Sklaven heranziehen. Was allerdings nicht zwingend zu einer guten Wirtschaftssituation im Land führen muss.
(*)
Das Sozialgericht Leipzig hat ein wegweisendes Urteil zu Gunsten von Arbeitslosen erlassen.
Verhandelt wurde, ob Arbeitslose jede von der Arbeitsagentur angeordnete Maßnahme hinnehmen oder mit Sanktionen rechnen müssen.
Im vorliegenden Fall klagte eine 61-jährige Frau aus Schkeuditz, die von der Agentur für Arbeit Oschatz betreut wird. In den Jahren 2005 bis 2014 war Monika M, die Diplom-Wirtschaftsingenieurin ist, ununterbrochen als Buchhalterin angestellt, bis sie betriebsbedingt ihren Job verlor. Anspruch auf das Arbeitslosengeld I hat die Frau noch bis zum Frühjahr 2017.
Von der Arbeitsagentur Oschatz wurde die Arbeitslose zu einer Kompakt-Maßnahme verdonnert, in der sie Einblicke in verschiedene Jobs erhalten sollte. So sollte sie in Holztechnik, Pflegehilfe, Metall, Farbe, Lager sowie Garten- und Landschaftsbau hineinschnuppern. Wie die diplomierte Ingenierin selbst sagt, empfand sie die Maßnahmen zu einer „künftigen Vogelhäuschen-Erbauerin“ oder Pflegehilfskraft als „reine Schikane“. Daher nahm sie an den besagten Kursen nicht teil, obwohl sie von der Arbeitsagentur verpflichtet wurde. Auch wies man seitens der Behörde ihre Widersprüche gegen diese Maßnahmen zurück. Schlussendlich wurde der Fall dann vor dem Sozialgericht verhandelt.
Guthaben müssen ausgezahlt werden und Abschläge für die künftige Abrechnungsperiode müssen sich an dem tatsächlichen Verbrauch in der vergangenen Abrechnungsperiode orientieren - nicht so bei E.ON Energie GmbH Helmstedt
Kommentar: Roswitha Engelke
Kommentar: Es ist mir unverständlich, warum Energieversorger vom Kunden aufgefordert werden müssen, oft genug durch Gerichtsverfahren, Gutschriften auszuzahlen und Abschläge korrekt zu berechnen. VeranwortungsbewussteTeilnehmer am Wirtschaftsleben sollten einfache kaufmännische Regeln einhalten und das Fingerspitzengefühl eines ehrbaren Kaufmannes besitzen. Als Argument der Versorger fehlt nur noch, dass mit dem zurückbehaltenen Geld Arbeitsplätze gesichert werden!
Beitrag: Roswitha Engelke
Quelle: Verbraucherzentrale und diverse Internetbeiträge
Die Jahresabrechnung lag pünktlich kurz vor Weihnachten im Briefkasten und wie jedes Jahr wurde der Abschlagsbetrag trotz eines wesentlichen Guthabens erhöht und die Gutschrift um den Aufschlag gekürzt überwiesen. Beides ist unzulässig. Diese Methode wird von vielen Engergieversorgern angewandt. Siehe Internetbeitrag Auch der E.ON Energie GmbH Helmstedt ist dieses Verfahren nicht fremd, wird jedoch seltsamerweise nicht bei jedem Kunde eingesetzt.


