Vor Ort

11. März 2018   Aktuell - Vor Ort

Stromsperren können jeden treffen, sie sind mittlerweile für viele ein Alltagsproblem geworden

Beitrag Roswitha Engelke

Stromsperren treffen einzelne Menschen und Familien immer öfter. In Deutschland grassiert die Energiearmut. Steigende Energiekosten, insbesondere Stromkosten, führen dazu, dass die Probleme rund um Energieschulden und Stromsperren mehr und mehr steigen. Rentner, Geringverdiener und Hartz-IV-Empfänger sind am häufigsten davon betroffen.

Die Meinung mancher Helmstedter Face-Book-Fans, dass "denen" (Rentnern, Geringverdienern u. Alg-II-Empf.)  recht geschieht, kann ich absolut nicht teilen.


Es darf nicht sein, dass Menschen aus Armut ihre Stromkosten dadurch finanzieren, dass sie an der nötigsten Kleidung oder am Essen sparen. Ist der Strom erst mal abgeschaltet geht nichts mehr.
Keine Gastherme, kein Elektroherd. Kein heißes Wasser ... keine Mahlzeit ...  Frieren ohne Strom im Winter.

Und die Energiepreise steigen ... Seit dem Jahr 2000 hat sich der Strompreis für Haushaltskunden von 15 Cent pro Kilowattstunde auf um die 30 Cent verdoppelt. Die durchschnittlichen Realeinkommen wuchsen in der Zeit dagegen nur im einstelligen Prozentbereich.


Weder die Renten werden angepasst noch die HARTZ-IV-Bezüge und die Geringverdiener sind gezwungen mehrere Jobs anzunehmen. Nicht selten haben sie drei Arbeitsstellen zu bewältigen.

Wer da von Gerechtigkeit spricht, wenn einem Rentner, einem Geringverdiener oder einem HARTZ-IV-Bezieher der Strom abgestellt wird, weil seine Einkünfte nicht ausreichen, um die Stromkosten zu decken, der ist für mich am untersten Level des Menschseins angekommen.


Infografik: Hartz-IV-Empfänger von Energiearmut bedroht

Der Titel dieser Grafik kann ohne weiteres um die Gesellschaftsschicht Rentner und Geringverdiener erweitert werden.

Wer seinen PC nicht nur benutzt, um sich auf Facebook als asozial zu outen, darf meine Recherche gern erweitern.

Grafik: Caritas, Energiearmut

 

 

 

 

 

10. März 2018   Aktuell - Vor Ort

Beamtet: Dienstunfälle und Dienstfürsorge

Ist ein Unfall, der auf dem Hin- bzw. Rückweg zum bzw., vom Dienst passiert, als Dienstunfall zu klassifizieren? Welche Besonderheiten sind diesbezüglich zu beachten?

Ja, ein solcher Unfall kann durchaus als Dienstunfall einzustufen sein.

So gilt gemäß § 31 Absatz 2 Halbsatz 1 Beamtenversorgungsgesetz auch das Zurücklegen des mit dem Dienst zusammenhängenden Weges nach und von der Dienststelle bereits bzw. noch als Dienst.

Dementsprechend ist auch ein in diesem Zusammenhang passierender Unfall, als Dienstunfall zu klassifizieren.

Wir stellen uns vor, ein Beamter rutscht während der Dienstzeit auf der Treppe vor dem Dienstgebäude aus und verletzt sich die Achillessehne. Der Weg  nach draußen war dienstlich.

Wie sieht in diesem Fall die Dienstunfallfürsorge des Dienstherren aus?

Was umfasst die Dienstunfallfürsorge?

Gemäß § 30 Absatz 2 Beamtenversorgungsgesetz (BVersG) Bund/NRW umfasst die Unfallfürsorge für Beamte, die einen Dienstunfall erlitten haben, folgende Posten:

a. Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen (§ 32 BVersG),

Im Rahmen dessen kann der geschädigte Beamte binnen einer Ausschlussfrist von 3 Monaten, einen entsprechenden Antrag stellen, in dem er seinen Schaden bzw. seine Aufwendungen geltend macht.

b. Heilverfahren (§§ 33, 34 BVersG),

Das Heilverfahren gemäß § 33 Absatz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes umfasst:

1. die notwendige ärztliche Behandlung,

2. die notwendige Versorgung mit Arznei- und anderen Heilmitteln, Ausstattung mit Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die den Erfolg der Heilbehandlung sichern oder die Unfallfolgen erleichtern sollen,

3. die notwendige Pflege (§ 34 Beamtenversorgungsgesetz)

sowie gemäß § 33 Absatz 4 Beamtenversorgungsgesetz -bei Tod des Beamten- die Überführungs- und Bestattungskosten in angemessener Höhe.

Des Weiteren sind gemäß § 34 Absatz 1 Beamtenversorgungsgesetz -im Falle der dienstunfallbedingten Pflegebedürftigkeit- die Kosten der notwendigen Pflege zu erstatten.

Darüber hinaus regelt Absatz 2, dass der Verletzte auf Antrag, für die Dauer der Hilflosigkeit ein Zuschlag zu dem Unfallruhegehalt beziehen kann.

c. Unfallausgleich (§ 35 BVersG)

Ist der Verletzte infolge des Dienstunfalles in seiner Erwerbsfähigkeit länger als sechs Monate wesentlich beschränkt, so erhält er -zumindest solange dieser Zustand andauert- neben den Dienstbezügen, den Anwärterbezügen oder dem Ruhegehalt einen Unfallausgleich, § 35 Absatz 1 Beamtenversorgungsgesetz.

 

08. März 2018   Aktuell - Vor Ort

Kreistagssitzung vom 07.03.2018

In der o.g. Kreistagssitzung stellte die Kreistagsabgeordnete Roswitha Engelke

Anfragen zu folgenden Themen:

und der Ratsherr Ulrich Engelke nutzte die Einwohnerfragestunde für Fragen im Zusammenhang mit

09. März 2018   Aktuell - Vor Ort

Schacht Konrad news

Liebe Genossinnen und Genossen,

im Folgenden ein gemeinsames Pressestatement der Ratsfraktion der Linken im Rat der Stadt Salzgitter und von MdB Victor Perli zum geplanten Atommüllendlager Schacht Konrad in Salzgitter.

Victor Perli, MdB Fraktion DIE LINKE

Schacht Konrad: Eine erneute Verschiebung der Inbetriebnahme belegt die mangelnde Eignung als Endlagerstätte. Das Bundesumweltministerium hat heute mitgeteilt, dass die Inbetriebnahme des Atommülllagers Schacht Konrad in Salzgitter von 2022 auf 2027 verschoben wird.

Dazu erklären Hermann Fleischer (Vorsitzender der LINKEN im Rat der Stadt Salzgitter) und Victor Perli (LINKEN-Bundestagsabgeordneter aus dem Wahlkreis Salzgitter-Wolfenbüttel):

"Wir fordern die Bundesregierung auf, die Pläne zur Einlagerung von Atommüll in Schacht Konrad aufzugeben.

Die Bundesregierung hat vor 35 Jahren entschieden, dass das einstige Eisenerz-Bergwerk zum Atommülllager umgebaut werden soll. Seitdem wird versucht passend zu machen, was nicht passt.

Weiterlesen: Schacht Konrad news

28. Februar 2018   Aktuell - Vor Ort

Geplante Verfüllmaßnahme Asse

Liebe Asse-Interessierte,

Dr. Ralf Krupp hat untersucht, ob und inwiefern die geäußerten, wissenschaftlich begründeten Bedenken der AGO-Experten in die Antragsunterlagen des BfS für die Genehmigung der geplante Beton-Verfüllmaßnahme der "2. südlichen Richtstrecke nach Westen auf der 750m-Sohle" eingeflossen sind. In einer Studie schreibt er zu dieser Frage:

"Die formellen Überprüfungen der Dokumente zur Antragstellung und Genehmigung des Sonderbetriebsplans 1/2016 haben ergeben, dass zahlreiche kritische Unterlagen weder in den Quellenangaben oder Anlagenverzeichnissen noch im Text an irgendeiner Stelle erwähnt werden.

Die inhaltliche Überprüfung der Dokumente hat ergeben, dass zahlreiche entscheidungsrelevante Aspekte nicht angesprochen und nicht diskutiert worden sind und auch in die Abwägungen und resultierenden Genehmigungsentscheidungen keinen Eingang gefunden haben.

Weiterlesen: Geplante Verfüllmaßnahme Asse

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