Vor Ort
Die Grundschule Ostendorf, der Zukunftsvertrag und eine bevorstehende Ratsentscheidung
Roswitha Engelke, Ratsfrau der Stadt Helmstedt f. DIE LINKE., 16.11.2014
Die Grundschule Ostendorf muß geschlossen werden, koste es was es wolle, denn die Stadt Helmstedt will in den Genuss der Entschuldungshilfe des Landes kommen.
Der § 106 des Nieders. Schulgesetzes wird strapaziert, der demografische Wandel herangezogen obwohl er sich sträubt (in Helmstedt Stadt/Land steigt die Geburtenrate, zwar nicht wesentlich, aber immerhin) und, wenn das alles nicht hilft, wird der Zukunftsvertrag zum Thema gemacht, über dem das Damoklesschwert schweben soll, wenn die Grundschule Ostendorf nicht ihre Tore schließt.
Ist dem so?
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Schließung der Grundschule Ostendorf: Vorlagen 138/12 und136/14 für den Ausschuss "Jugend, Familie, Schule u. Soziales"
In der Beschlussvorlagen 138/12 stellte die Verwaltung im Jahr 2012 aufgrund der Erkenntnisse durch das Bauamt fest, dass die Grundschule Ostendorf aus Platzmangel für eine Nachnutzung als Kreisbücherei und Archiv nicht geeignet ist. Eine Nachnutzung als Kreisbücherei oder Archiv ist ohne kostspielige Umbauten ebenfalls nicht möglich.
Islamischer Religionsunterricht an der Grundschule Ostendorf
Kommentar Roswitha Engelke, Ratsfrau f. DIE LINKE. Helmstedt
Sollte die GS Ostendorf geschlossen werden ist der Gedanke, dass Helmstedts Verwaltung Minderheiten ausgrenzt, nicht so einfach unter den Tisch zu fegen.
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TTIP: Stadt Helmstedt plant Resolution an EU-Parlament
Aus dem "Helmstedter Sonntag" vom 19.10.2014 : Untertitel:
Resolution an EU-Parlament geplant
von Katja Weber-Diedrich
...
Das zweite Thema, das während der Sitzung am Donnerstag kurz diskutiert wurde, war ein Antrag der Linke-Politikerin Roswitha Engelke für eine Resolution an das Europäische Parlament.
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Schulentwicklung am Grundschulstandort Helmstedt
Aufhebung der Grundschule Ostendorf ab dem Schuljahr 2016/17
Stellungnahme des Schulelternrates, des Schulvorstandes und der Gesamtkonferenz der
Grundschule Ostendorf zu dem o.g. Vorhaben:
Vorbemerkungen
Es ist bemerkenswert, dass dem Schulvorstand und dem Schulelternrat ein Zeitrahmen von 22 Tagen zugestanden wurde um eine Stellungnahme abzugeben. Im gleichen Zusammenhang wurde 2012 eine Frist von mehr als 30 Tagen eingeräumt!
Bei den Begründungen zu den einzelnen Schulen werden sog. k.o.-Kriterien aufgeführt, wodurch sich eine Anwendung der zitierten Matrix erübrigen. Dabei empfinden wir es als nicht wertschätzend, dass für die Grundschule Ostendorf keine Gründe für den Erhalt aufgeführt werden. Es zeigt, dass im Vorfeld keine Zusammenarbeit mit der betroffenen Schule beabsichtigt war.
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