Vor Ort
Noch kein Weihnachtsgeschenk ...
(...) wie wäre es damit
„Russland lieben lernen- Einblicke in eine Welt-Kulturnation“
von Hans-Joachim Frey
Husum Verlag, Husum, Juni, 2018, 360 Seiten, 24,95 Euro, ISBN 978-3-89876-910-5
(c) Foto/Text: Husum Verlag
Auch im 21. Jahrhundert hat Russland für die Welt nichts an seiner Faszination und Anziehungskraft verloren. Um ein Land zu entdecken, um es lieben zu lernen, bedarf es wiederkehrender Besuche, Freundschaften innerhalb des Kulturkreises und außergewöhnlicher Erlebnisse – Hans-Joachim Frey blickt auf eine bewegte Vergangenheit zurück und in eine erwartungsfrohe Zukunft im modernen und sich stets neu entdeckenden Russland. Ein schicksalhaftes Treffen mit Wladimir Putin im Jahr 2009 eröffnete dem internationalen Kulturmanager neue Horizonte, die ihn immer wieder in die russische Hauptstadt Moskau und nach St. Petersburg, aber auch in die reiche Landschaft der Opernhäuser, Orchester und Musikschulen in entlegenen Winkeln des Landes führten. So wurde Frey, der Neffe von Hollywood-Schauspieler Armin Mueller-Stahl, über die Jahre nicht nur zum Top-Insider Russlands, sondern auch zum Versteher der russischen Seele. In seinem Buch berichtet er von Begegnungen mit faszinierenden Persönlichkeiten, gibt Einblicke in seine spannende Familiengeschichte und lässt die Leser teilhaben an Traditionen, Werten und Emotionen.
Hans-Joachim Frey begann seine Karriere als künstlerischer Betriebsdirektor der Sächsischen Staatsoper in Dresden. Im Laufe seiner Tätigkeit hat er enge Kontakte zu Russland aufgebaut und sich einen Namen in der deutschen und russischen Kulturszene gemacht. Frey hat zahlreiche Theaterprojekte in Russland inszeniert, u.a. 2011 an der Moskauer Kammeroper Boris Pokrowski „Zar und Zimmermann“. Seit 2018 ist Frey Leiter des neuen Kultur- und Festivalzentrums in Sotschi.
Frohe Weihnachten und was wünscht sich Pappa Staat? Sprecht nicht mit den Ungeimpften, singt nicht ihre Lieder ...
Foto: Roswitha Engelke
(...) Headline in Anlehnung an Franz-Josef Degenhardts "Spiel nicht mit den Schmuddelkindern" ...
dazu muß nichts weiteres gesagt werden
Die 2-G-Regel ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz, Artikel 3, Grundgesetz, nichtvereinbar
Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, 16.12.2021
Vorläufige Außervollzugsetzung der 2-G-Regelung im Einzelhandel
Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom heutigen Tage § 9a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 bis 3 der Niedersächsischen Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten vom 23. November 2021, zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 13. Dezember 2021(im Folgenden: Corona-VO), vorläufig außer Vollzug gesetzt (Az.: 13 MN 477/21). Diese Rechtsvorschrift ordnet in bestimmten Betrieben und Einrichtungen des Einzelhandels ein Verbot des Zutritts für Kunden an, die weder über einen Impfnachweis noch über einen Genesenennachweis verfügen (sog. 2-G-Regelung im Einzelhandel).
Gegen diese Regelung hatte sich eine Antragstellerin, die auch in Niedersachsen Einzelhandel im Filialbetrieb mit einem Mischsortiment betreibt, mit einem Normenkontrolleilantrag gewandt und geltend gemacht, die Infektionsschutzmaßnahme sei nicht notwendig und auch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar.
3G-Regelung: Tod auf Raten für Menschen und Städte
Beitrag: Roswitha Engelke
In Folge der Corona-Krise kommt das Leben in den Städten und Gemeinden zum Stillstand. Die Wirtschaft steuert auf eine Rezession zu
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und des zweiten „Lockdown lights“ im November 2020 schwächten bereits alle deutschen Innenstädte dramatisch. Laut einer Umfrage des Handelsverbands (HDE) waren 60 Prozent der Händler in den Stadtzentren in ernsten Existenznöten.
Eine Zwischenbilanz für Januar bis Mai 2021 ergab einen Umsatzverlust von 40 Milliarden Euro. Fazit: Corona-Maßnahmen treffen den von Schließungen betroffenen Einzelhandel hart. Starre und viel zu niedrig angesetzte Höchstgrenzen für die Auszahlung von Coronahilfen pro Unternehmen sorgten im Ergebnis dafür, dass viele Handelsunternehmen keine Chance mehr hatten, die Krise zu überstehen.
Gerade für inhabergeführte Geschäfte gibt es nach wie vor keine Möglichkeit zur Auszahlung eines Unternehmerlohns. Das zwingt die Unternehmer im Ergebnis, zum Sozialamt zu gehen, um ihren privaten Lebensunterhalt bestreiten zu können.
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