Vor Ort

31. August 2021   Aktuell - Vor Ort

Zensur aus politischen Gründen und Youtube


Ziel aller Zensurbestrebungen ist die Aufrechterhaltung bestehender Herrschaftsverhältnisse und Interessenstrukturen durch Kontrolle, sowie die Beeinflussung der freien Meinungs- und Willensbildung. (Andreas Arnhold, GRIN.com)

 

YouTubes Lösch-Unkultur ist eine massive Einschränkung der Pressefreiheit

Quelle: NachDenkSeiten

Gestern haben die NachDenkSeiten ihren Lesern ein hervorragend gemachtes Video des Informatikers Marcel Barz vorgestellt. Heute wurde das Video bereits von YouTube wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Community-Richtlinien gelöscht.

Eine Sicherheitskopie ist zurzeit noch verfügbar; niemand weiß, wie lange. Offenbar unterdrückt YouTube mittlerweile jede Kritik am gängigen Corona-Narrativ. Das ist ein nicht hinzunehmender Eingriff in die Pressefreiheit.

Wo sind eigentlich die Verteidiger der Pressefreiheit, die immer wieder – zu Recht – Eingriffe in anderen Ländern lautstark beklagen, wenn im eigenen Lande mittlerweile wirklich fast jedes Video, das sich kritisch mit der Corona-Politik auseinandersetzt, von der Videoplattform gelöscht wird, die nahezu ein Monopol hat? Von Jens Berger.

 

 

28. August 2021   Aktuell - Vor Ort

Der Landkreis Helmstedt informiert - Einsatz von Blitzer-Anhängern

Kommentar: Roswitha Engelke
Aller Wahrscheinlichkeit nach sind die sogenannten Beschwerden aus der Bevölkerung über Raser nur ein Vorwand, um das Aufstellen der Blitzanhänger vor dem Wähler im Wahljahr zu rechtfertigen.  Im letzten Haushalt wurden über 3 Millionen € an Bußgeldeinnahmen fest eingeplant. Der Einsatz dieser Anhhänger spricht daher mehr für eine wohlüberlegte Planung die Einnahmequelle "Bußgeld" zu beleben, ohne großartig die Personalkosten zu erhöhen. -

Bereits 2012 referierte DIE LINKE., dass das Land Niedersachsen jährlich drei Milliarden Euro durch rot-grüne Steuersenkungen verliert

Steuern sind die wichtigste Einnahmequelle des Staates. Jeder eingenommene Steuer-Euro fließt in die Gesamtmasse des Staatshaushalts, aus dem die Ausgaben für das Gemeinwohl finanziert werden. ... Ohne Steuergelder ist es dem Staat nicht möglich, elementare Aufgaben für das Gemeinwesen zu erfüllen.

Es ist traurig, dass Landkreise und ihre Kommunen aus Gründen von Geldmangel Bußgelder als Einnahmequelle nutzen müssen, um diesen Mangel minimalst auszugleichen. 

Pressemitteilung - Der Landkreis prüft Einsatz von Blitzer-Anhängern

Helmstedt.

Immer häufiger erreichen die Kreisverwaltung Beschwerden über Geschwindigkeitsverstöße in Ortslagen. Es werden häufigere Tempokontrollen oder sogar die Installation von stationären Blitzern gefordert. Der Landkreis reagiert nun darauf und prüft den Einsatz von sogenannten Blitzer-Anhängern.

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26. August 2021   Aktuell - Vor Ort

Die Wirtschaft unter dem Homo Hygienicus: Das Geschäft rund um Corona boomt

Kommentar Roswitha Engelke: Cui bono? Gewinne werden durch die Nachfrage beeinflusst. Gesetze und Verordnungen des Staates rund um Corona verhelfen der Pharmaindustrie zu Milliarden-Gewinnen und hin und wieder kassiert auch ein Minister ab. Dem freien Bürger der Bundesrepublik wird im Zuge der Pandemie die Freizügigkeit genommen! Sobald er keinen Test nachweisen kann der bestätigt, dass er nicht infiziert ist, ist seine Freiheit der Person, die nach den GG unveretzlich ist,  nicht mehr garantiert.

Hinzu kommt, dass die Gültigkeitsdauer von Corona-Tests für Erwachsene ab 1. September auf 48 Stunden reduziert wird.  Für Kinder unter zwölf Jahren bleibt es bei 72 Stunden. Die Gültigkeit von Antigentests wird von 48 Stunden auf 24 Stunden reduziert. DieTests, die von Monat zu Monat im Preis steigen, muß der Bürger  selbst finanzieren. Hoch lebe der Kapitalismus, der selbst Viren instrumentalisiert! 

Quelle: Die NachDenkSeiten

Die Wirtschaft unter dem Homo Hygienicus

Die Bundesrepublik hatte die Soziale Marktwirtschaft, die DDR die Sozialistische Planwirtschaft – doch wie sieht eigentlich die Wirtschaftspolitik unter dem neuen Corona-Regime aus? Wer sich diese Frage schon einmal gestellt hat, der kann sich inzwischen ein genaueres Bild machen. Anschauungsmaterial liefern unter anderem die Diskussion um die kostenpflichtigen Corona-Tests, das Interview der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ („FAZ“) mit dem Bonner Ökonomen Armin Falk wie auch die exorbitanten Gewinne im pharmakologisch-industriellen Komplex. Von Thomas Trares.

Mitte dieses Monats hat sich die Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel darauf geeinigt, dass es eine Testpflicht für Ungeimpfte in Innenräumen geben soll und dass diese Tests ab 11. Oktober nicht mehr kostenlos sein sollen. Diese Entscheidung ist auch in ökonomischer Hinsicht bemerkenswert. Denn bei diesen sogenannten Bürgertests handelt es sich um ein öffentliches Gut, das – anders als es die Regierungschefs von Bund und Ländern entschieden haben – nicht von den Bürgern, sondern vom Staat finanziert werden sollte.

Dazu ein Beispiel: Wenn Sie ein Restaurant besuchen, müssen Sie das Essen selbstverständlich selbst bezahlen, denn das Essen ist ein privates Gut, in dessen Genuss nur Sie alleine kommen. Anders verhält es sich jedoch mit den Bürgertests. Denn hier haben – wenn man dem Corona-Narrativ folgt – alle anderen Personen im Raum ein Interesse daran zu wissen, dass von Ihnen keine Infektionsgefahr ausgeht.

Wenn der Staat Ihnen nun vorschreibt, im Interesse der öffentlichen Gesundheit einen Corona-Test durchzuführen, dann muss er auch dafür zahlen.

 

Unterversorgung des Marktes

Doch was passiert, wenn die Bürger selbst für die Tests aufkommen müssen? Nach dem Einmaleins der Finanzwissenschaft wird dann weniger von dem öffentlichen Gut nachgefragt, es kommt zur Unterversorgung des Marktes. Übertragen auf die Bürgertests bedeutet dies, dass künftig weniger getestet wird als bisher, die Information über die Ausbreitung des Virus sinkt. Wenn man nun davon ausgeht, dass es der Bundesregierung tatsächlich um das Thema Gesundheit geht, müsste sie eigentlich die Tests weiterhin kostenlos anbieten.

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27. August 2021   Aktuell - Vor Ort

Die Rentenkasse entlasten: Weg mit Alten, Schwachen und Armen?

Quelle und Beitrag: Der Eiffelphilosoph via facebook


 Ja - ich mache mir ja so meine Gedanken. Gestern hatten wir ja einen Blick auf den Alkoholismus geworfen. Klar - war ja nur ein Beispiel. Was man jedoch sehen konnte: der Handlungseifer der Regierung bei der Bekämpfung von Todesfällen ist da deutlich geringer. Man hätte auch andere Zahlen nehmen können: Ärztepfusch habe ich immer gern - nur werden die Zahlen in Deutschland nicht erfasst. 20000 werden offiziell gehandelt, Ärzte selber gaben mal 88 zu (rp-online vom 3.4.2019) - was nicht verwundert: ein Halbgott in weiß macht keine Fehler. Gar keine. In Erinnerung habe ich Zahlen, die weitaus höher liegen - aber das war eine Schätzung, die sich US-Zahlen zur Grundlage nach. Dort sterben (Ärztezeitung 4.5.2016) jährlich 250000 Menschen durch ärztliche Fehler - aber deren Medizin ist ja so rückschrittlich, steinzeitlich fast dass sie mit unserer Hochleistungsmedizin nicht zu vergleichen ist, die haben da ja noch Knochen in der Nase und heilen durch Gesänge: wäre es nicht so, würde man die Daten übertragen und anerkennen, dass die US-Medizin unserer im Prinzip weit voraus ist, kämen wir auf 62500 - minimal, das ist auch die Zahl die ich in den neunziger Jahren mal in der "Ärztezeitung" las, vorgenommen von einem deutschen Internisten.

 

Wir können auch gerne mal über Krankenhauskeime reden. Erinnerlich waren mir da Schätzungen, die bis 70 000 Todesopfer im Jahr gehen, offiziell liegen die Schätzungen bei 10-20000 (so genau ist man da nicht), nennt man das ganze aber Sepsis, kommt man auf 94000 Tote im Jahr (ZDF vom 13.9.2020). Es lohnt sich dazu, mal die deutsche Sepsisgesellschaft zu Rate zu ziehen, die meint aber, dass wir nur ein Mittelklassegesundheitssystem haben. Nun ja - andere Industriestaaten haben das Problem in der Tat nicht so, sagt das ZDF: An der bösen Seuche sind 2020 30000 Menschen verstorben - so die neuen, bereinigten Zahlen. Gestern hatten wir - bei stark steigender Inzidenz - noch 21 Tote - weniger als Keime oder Ärzte allein schaffen. Doch es gibt auch gute Nachrichten - für die sich keiner interessiert. Legen wir 80000 Seuchentote zugrunde, nehmen die Durchschnittsrente für Männer (lächerliche 1139 Euro) so kommen wir auf über eine Milliarde Euro, die die Rentenversicherung jetzt dank Seuche einspart - oder habe ich mich da verrechnet?

 

Ja - das ist halt Betriebswirtschaft. Alle Todeszahlen entlasten die Rentenkasse - es trifft ja hauptsächlich Alte. Und Arme - die ebenfalls den Sozialkassen zur Last fallen. Aber die Regierung wird sich dieser Probleme sicher mit dem gleichen Nachdruck widmen wie der Seuche. Irgendwann. Allerdings - man kann an Sauberkeit im Krankenhaus kaum verdienen. Und es schadet sogar der Rendite. Auch Ärztepfusch könnte vermieden werden, ginge aber zu Lasten der Menge, die behandelt werden können - also ebenfalls unfreundlich für die Rendite.

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22. August 2021   Aktuell - Vor Ort

Kinderwohngeldantrag noch im August stellen

Kinderfreizeitbonus: Kinder in Hartz IV Haushalten, die selbst keine SGB II – Leistungen erhalten - Jetzt Antrag auf Kinderwohngeld noch im August stellen
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Der »Kinderfreizeitbonus« (§ 71 SGB II, § 16 AsylbLG, bzw. § 6d BKGG) wird im Monat August für minderjährige Kinder in Höhe von 100 Euro erbracht, wenn diese im Stichmonat August 2021 Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II des SGB II oder Kinderzuschlag erhalten. Auch wenn das Kind bei einem Bezug von Wohngeld als Haushaltsmitglied berücksichtigt wird, besteht ein Anspruch auf den Kinderbonus.

Das ist der Fall beim sogenannten »Kinderwohngeld«. Anspruchsinhaber*in ist zwar der Elternteil, der die Miete schuldet und daher antragsberechtigt ist, bei der Berechnung als Haushaltsmitglied berücksichtigt ist aber das Kind. Wenn der gesamte Haushalt Wohngeld bezieht, gilt dies natürlich auch.

Im Falle des SGB II-Leistungsbezugs oder AsylbLG-Bezugs des minderjährigen Kindes spielt es keine Rolle, ob für das Kind Kindergeld bezogen wird. Bei laufenden Leistungen nach dem SGB II oder AsylbLG wird der »Bonus« ohne Antrag er-bracht. Das gilt auch, wenn Kinderzuschlag bezogen wird. Werden Kinderzuschlag und Leistungen des Lebensunterhalts nach dem SGB II gleichzeitig bezogen, was seit dem 1. Juli 2019 der Fall sein kann, ist die Familienkasse für die Erbringung des Kinderfreizeitbonus zuständig. Ansonsten ist ein Antrag bei der Familienkasse zu stellen.
Mehr in Sozialrecht Justament August Ausgabe 2021, S. 13, Download hier: https://t1p.de/c54w 

 

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