Vor Ort
Covid-19 und "rätselhafte" Herzerkrankungen im Fußball
Quelle: Berliner Zeitung
Ungewöhnlich viele Fußballspieler aus dem Profi- und dem Amateurbereich sind in der jüngsten Zeit kollabiert
Berlin - Der Profispieler Sergio Agüero vom FC Barcelona wird mindestens drei Monate ausfallen. Der 33-Jährige war beim Spiel gegen Deportivo Alavés mit Atemproblemen ausgewechselt worden. Er hatte sich an die Brust gefasst und wurde in ein Krankenhaus eingeliefert. Wegen Herzproblemen wird er nun vom Kardiologen behandelt. Bei der Europameisterschaft brach der Spieler Christian Eriksen vor laufenden Kameras zusammen. Diagnose: Herzstillstand. Eriksen überlebte. Die beiden Profis sind nur zwei Beispiele von vielen Fußballern, die mit teils lebensbedrohlichen Herzproblemen zu kämpfen haben.
DFB-Arzt Tim Meyer sagte nach dem Zusammenbruch von Eriksen: „Auch die beste Screening-Untersuchung ist nicht perfekt, so dass dennoch solche Dinge passieren können. Deshalb gibt es dann die zweite Linie der Vorbeugung und das ist die Präsenz der Notärzte am Spielfeldrand.“ Dieses System kann aber nicht alle lebensgefährlichen oder gar tödlichen Fälle vermeiden.
Immer wieder kommt es in den letzten Wochen und Monaten zu Notsituationen:
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Impressionen - bunt und sorglos in Sanssouci
Beitrag: Roswitha Engelke

Gräben, Brücken, ein Wasserfall: Unter Gartenarchitekt Peter Joseph Lenné entstand ein Park Sanssouci, von dem sich der heutige deutlich unterscheidet
Das Schlösschen Charlottenhof im Hintergrund

Der Kronprinz und spätere König Friedrich Wilhelm IV. hatte das barocke
Gutshaus 1825 von seinem Vater als Weihnachtsgeschenk erhalten.
Er beauftragte den Architekten Karl Friedrich Schinkel und den Gartengestalter Peter Joseph Lenné, das Anwesen umzugestalten.
Die gesamte Anlage mit ihren Schlössern und dem Park gehört als „herausragendes Beispiel von Architekturschöpfungen und Landschaftsgestaltungen“ zum UNESCO-Welterbe.
Fotos: Roswitha Engelke
Es war etwas diesig, wie im Herbst manchmal üblich ...

Der Überwachungsstaat - Chatkontrolle: Angriff auf unsere private Kommunikation
Die EU-Kommission hat eine ganz schlechte Idee: Die Inhalte unserer Handys und Computer sollen durchsucht werden, bevor wir per Mail oder Messenger kommunizieren. Noch können wir diesen Angriff auf unsere Privatsphäre stoppen – und wir sollten es auch tun. Ein Kommentar.
04.11.2021 um 19:21 Uhr - - in Überwachung - 24 Ergänzungen
Die Idee der EU-Kommission, Inhalte auf unseren Endgeräten schon vor dem Abschicken über Mail, WhatsApp oder Signal auf Illegales zu durchsuchen, könnten die Privatheit digitaler Kommunikation für immer beschädigen. Und nicht nur das: Eine solche „Chatkontrolle“ würde den Grundstein für eine allumfassende Überwachung legen – direkt auf unseren Endgeräten, ohne Transparenz und ohne unsere Kontrolle. Sie wäre ein Angriff auf unsere Grund- und Freiheitsrechte.
Wie immer beim Ausbau staatlicher Überwachung wird mit dem argumentiert, was wir alle ablehnen: In diesem Falle geht es um die Verbreitung von Kindesmissbrauchdarstellungen. Geht es nach den Überlegungen in der EU-Kommission, sollen Inhalte wie Bilder oder Videos schon vor dem Abschicken mit Datenbanken von Missbrauchsdarstellungen abgeglichen werden. Schlägt das System an, wird der Inhalt blockiert und die Polizei eingeschaltet.
Wo ein Trog, da kommen die Schweine
Was nun für manche vernünftig klingen mag, um die Verbreitung von solchen kriminellen Darstellungen zu erschweren, birgt riesige Gefahren, die in keinem Verhältnis zu dem eigentlich positiven Anliegen stehen.
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"Heißzeit": Megastürme und sintflutartige Regengüsse
Quelle: Spektrum der Wissenschaft
Heißzeit: Das Zeitalter der Megastürme
Chronisches Fatique-Syndrom (ME/CFS) - Seit 2017 anerkannter Impfschaden nach Impfung gegen Schweinegrippe
Quelle: Deutsche Gesellschaft für ME_CFS e. V
CFS infolge von Impfschaden gerichtlich anerkannt
Nach einer Impfung gegen Hepatitis A und den Grippeerreger A H1N1 (Schweinegrippe) im Jahr 2009 traten bei der Klägerin typische Symptome von CFS auf. Im August 2017 erkannte das zuständige Sozialgericht CFS als Folge eines Impfschadens an.
Sie folgte damit der Einschätzung des Gutachters, der eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür sah, dass CFS in diesem Fall auf die Impfung zurückzuführen sei.
Ein weiterer Gutachter wies darauf hin, dass Impfstoffe mit wirkverstärkenden Hilfsstoffen (sogenannten Adjuvanzien) ein höheres Risiko für autoimmune Komplikationen bergen.
Quelle: Anwalt.de
Chronisches Fatigue-Syndrom als Impfschaden am 30. August 2017 anerkannt
- 09.11.2017
Chronisches Fatigue-Syndrom (CFS) als einer der ersten Fälle am 30. August 2017 in Deutschland als Impfschaden anerkannt
Unsere Mandantin wurde im November 2009 gegen Hepatitis A und die pandemische Influenza A H1N1 geimpft.
Bereits nach 4 Stunden setzten die ersten Symptome ein.
Im Dezember 2009 stellte sich dann ein allgemeines Krankheitsgefühl ein i. S. v. Kraftlosigkeit, Schmerzen, Grippegefühl, Abgeschlagenheit, starker Übelkeit und Schwindel.
Zudem liegen anhaltende Kopfschmerzen, akute Schlaflosigkeit und mangelnde Belastbarkeit vor. Alle Symptome liegen auch heute noch vor.
Der nach § 109 SGG benannte Gutachter bejahte in seinem Sachverständigengutachten den Kausalzusammenhang. Der Gutachter ist seit 21 Jahren mit der Diagnostik des CFS befasst und seit 14 Jahren mit der Behandlung von CFS-Patienten.
Er begründet dies mit dem plötzlichen Beginn der vorherrschenden Schmerzsymptomatik, der Dominanz der somatischen Fatigue und dem Fehlen infektartiger Symptomatik wie Fieber und Lymphknotenschwellung.
Ein weiterer Gutachter in dem Verfahren weist darauf hin, dass adjuvante Impfstoffe ein höheres Risiko für autoimmune Komplikationen bergen; so wie das in dem Impfstoff gegen Influenza A H1N1 verwendete quecksilberhaltige Konservierungsmittel „Thiomersal“.
Dies alles spricht gegen das klassische idiopathische CFS und spricht für das impfbedingte chronische Fatigue-Syndrom.
Die Kammer folgt vorliegend den Ausführungen der Gutachter und stellt fest, dass bei der Klägerin infolge der Impfungen ein CFS vorliegt und auch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf die streitbefangenen Impfungen zurückzuführen ist.
Die Kammer verurteilt die Beklagte, das CFS als Impfschaden anzuerkennen.


