Allgemein
Wer lügt hier ...?
Das Verteidigungsministerium der Vereinigten Staaten streitet ab, jemals die Ölfelder Syriens besetzt zu haben, um sie zu "schützen" oder besser gesagt diese als Beutegut zu betrachten.
Wenn sich US-Truppen dauerhaft in der Nähe von Öl-Feldern aufhielten, sei dies im Einzelfall mit dem Schutz von Zivilisten zu erklären, sagte der Pentagon-Sprecher. "Unsere Mission dort ist, die dauerhafte Niederlage des IS zu garantieren. ..." (Quelle n-tv-Politik) Mehr hier
Im November 2019 wurde noch anderes behauptet - USA: "Wir behalten das syrische Öl"
Quelle: Telepolis, Thomas Pany, 04. November 2019
US-Konvoi an den Ölfeldern zwischen Remailan and Tirbe-Spi. Bild: NPA
Rätselraten über die Gründe einer aufwendigen, undurchsichtigen und wenig erfolgsversprechenden Militäraktion
Um die Grenzen sollen sich andere kümmern, "wir behalten das Öl", sagte US-Präsident Trump Ende Oktober, "ich mag Öl". Zwar würden US-Truppen aus Syrien abgezogen, aber es würden auch amerikanische Soldaten bleiben, um das syrische Öl zu sichern.
Seither fragen sich Experten, wie die USA dies in dem schwierigen Terrain bewerkstelligen wollen und wozu.
Offenkundig ist, dass die Besetzung von Ölfeldern in einem fremden Staat völkerrechtswidrig ist und dass die USA damit der syrischen Regierung den Zugang zu wertvollen Ressourcen versperrt.
Die Bevölkerung leidet ohnehin stark unter den US-Sanktionen, die den Ölnachschub betreffen, und der nächste Winter steht vor der Tür.
Man will der Regierung in Damaskus das Leben so schwer wie möglich machen. Dies bleibt eine Konstante der Syrien-Politik der USA. Eine Konstante der US-Politik im Nahen Osten ist die Sicherung von Ölquellen. Aber lohnt sich der Aufwand für die syrischen Ölfelder?
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Russische Strafvollzugsbehörde FSIN zum Status des Verurteilten Alexej Nawalny
Kommentar Roswitha Engelke: Audiatur et altera pars („Gehört werde auch der andere Teil.“)
Das Legal Tribune Online (LTO). ein journalistisch gestaltetes Onlinemagazin zu rechtlichen Themen, das der Verlag Wolters Kluwer Deutschland herausgibt, schreibt am 03.02.2021 zur Verurteilung Nawalnys folgendes:
Zitat "Da er sich (Nawalny) während seiner Behandlungszeit in Deutschland nicht wie seinen Bewährungsauflagen entsprechend bei den russischen Behörden melden konnte, wurde der Kremlkritiker zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt." Zitat Ende. Mehr hier
Die andere Seite schreibt:
Quelle: Russische Botschaft
Pressemittelung der russischen Strafvollzugsbehörde FSIN zum Status des Verurteilten Alexej Nawalny
Alexej Nawalny, der wegen einer Straftat für schuldig befunden und verurteilt wurde, wird seit 3. März 2015 in den Melderegistern der Strafvollzugsinspektion der FSIN-Abteilung Moskau geführt. Vom Bezirksgericht Moskau Samoskworetschje wurde er am 17. Februar 2015 zu einer fünfjährigen Bewährungsstrafe verurteilt, die am 4. August 2017 vom Bezirksgericht Moskau Simonowski um ein Jahr verlängert wurde. Der Verurteilte Nawalny wurde somit verpflichtet, bei der FSIN mindestens zweimal im Monat bis zum Ende seiner Bewährungsstrafe am 29. Dezember 2020 vorstellig zu werden. Die Meldung hatte an den Tagen zu erfolgen, die von der Strafvollzugsinspektion bestimmt wurden. Die Auflagen seiner Bewährungsstrafe und die Pflichten, die ihm diesbezüglich vom Gericht auferlegt wurden, wurden Herrn Nawalny zweimal im Laufe persönlicher Gespräche in den FSIN-Filialen erklärt.
Trotzdem verstieß der Verurteilte Nawalny 2020 systematisch und mehrmals gegen die Bewährungsauflagen. Nämlich ist er mindestens sechsmal nicht bei der der FSIN vorstellig geworden: am 13. Januar, 27. Januar, 3. Februar, 16. März, 6. Juli und 17. August 2020. Nach jedem Verstoß wurde Herr Nawalny offiziell gemahnt, dass die Bewährungsstrafe rückgängig gemacht und durch eine Haftstrafe ersetzt werden kann.
Im Zeitraum vom 17. August 2020 bis 29. Dezember 2020 ist der Verurteilte Nawalny wieder nicht bei der Behörde vorstellig geworden. Dabei wurde von der FSIN-Abteilung Moskau der Tatsache Rechnung getragen, dass seit 22. August 2020 Herr Nawalny im Charité-Krankenhaus (Berlin, Deutschland) behandelt wurde. Nach den vom Krankenhaus übermittelten Informationen wurde Herr Nawalny jedoch am 23. September 2020 entlassen. Allerdings antwortete er nicht auf die Mitteilung, dass er am 23.10.2020 bei der FSIN-Filiale vorstellig werden muss, und meldete sich bei ihr wieder nicht.
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Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag will Kriegsverbrechen in den von Israel besetzten palästinenser Gebieten ahnden
... Netanjahu sieht darin »Antisemitismus«, Palästinenser begrüßen die Entscheidung des IStGH Den Haag
Wirecardskandal: Wurde Fabio De Masi ausspioniert?
Fabio De Masi, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE und Obmann im Wirecard-Untersuchungsausschuss kommentiert Erkenntnisse im Zusammenhang mit den Tätigkeiten österreichischer Ex-Agenten für Jan Marsalek, die auch seine eigene Person betreffen:
»Mir sind Auszüge aus einem Vernehmungsprotokoll zugespielt worden, in denen auch ich thematisiert werde. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist noch unklar, ob ich auf der von Jan Marsalek beauftragten Liste für Spionage-Ziele stand oder in Eigenregie von den ehemaligen österreichischen Top-Agenten ins Visier genommen wurde. Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass auch der Versuch unternommen wurde, aus deutschen Sicherheitskreisen Erkenntnisse zu gewinnen. Sollte ich als Abgeordneter im Auftrag von Marsalek von Nachrichtendiensten ins Visier genommen worden sein, hätte der Wirecard-Skandal eine weitere Dimension, die auch umfassende Befragungen der involvierten Personen im Wirecard-Untersuchungsausschuss nach sich ziehen müsste.«
De Masi weiter: »Ich fordere die österreichische Regierung auf, ihre Sicherheitsbehörden umfassend anzuweisen, ihre Erkenntnisse über die Bespitzelung von Abgeordneten zu teilen. Die deutsche Regierung muss endlich Druck auf die österreichische Regierung machen, die Rolle ihrer Nachrichtendienste in Deutschland umfassend aufzuklären. Es ist darüber hinaus zu klären, weshalb Marsalek nach seiner Flucht von einer britischen und einer russischen Telefonnummer Kontakt aufnahm und weshalb die deutsche Staatsanwaltschaft nicht früher einen Haftbefehl erließ.«
Atomwaffenverbotsvertrag (AVV): Die NATO im Nacken, sträubt sich die Bundesregierung vehement gegen den Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen
Kommentar: Roswitha Engelke
Die Bundesregierung bekennt sich weiterhin zur nuklearen Teilhabe, ihre Aussage: "Sämtliche Entscheidungen werden in enger Abstimmung mit den Bündnispartnern in den dafür verantwortlichen Gremien getroffen. Die nukleare Teilhabe", so die Bundesregierung, "sei ein wichtiger Bestandteil einer glaubhaften präventiven Abschreckung." Behilflich dabei ist das immer wieder von der NATO in den Vordergrund geschobene Feindbild Russland.
Dazu das Resümee des Wissenschafltichen Dienstes des Deutschen Bundestag
Der AVV steht juristisch nicht in Widerspruch zum NVV.103 Die rechtliche „Fortschreibung“ des AVV besteht vor allem darin, dass er – im Gegensatz zum NVV – konkrete Abrüstungsverpflichtungen enthält und die Strategie der nuklearen Abschreckung delegitimiert. Mit diesem Vertragszweck verbindet sich offensichtlich die Hoffnung zahlreicher Staaten, die dem AVV in den letzten Jahren beigetreten sind.
"Atomwaffen-Verbots-Vertrag: NATO und Bundesregierung missachten die UNO"
Die Reaktionen der Bundesregierung und des NATO-Rates auf den Atomwaffen-Verbots-Vertrag sind Ausdruck der Missachtung gegenüber dem Willen der Völker und gegenüber dem Völkerrecht. Die NATO offenbart sich dadurch einmal mehr als undemokratische Allianz, die ein Sicherheitsrisiko für die Welt darstellt. Von Bernhard Trautvetter.
Podcast: Play in new window | Download
Seit dem 22. Januar ist der Atomwaffenverbotsvertrag[1] der UNO Völkerrecht. Seither ist es verboten, nukleare Arsenale zu entwickeln, zu besitzen, zu transferieren oder sie zu stationieren, damit zu drohen oder sie anzuwenden und bei deren Einsatz unterstützend mitzuwirken. Damit ist die sogenannte „Atomare Abschreckung“ und die „Nukleare Teilhabe“ der Bundesrepublik Deutschland explizit völkerrechtlich verboten. Der NATO-Rat beschloss dazu am 15. Dezember 2020[2]:
“Da der (…) Atomwaffenverbotsvertrag kurz vor dem Inkrafttreten steht, bekräftigen wir gemeinsam unsere Ablehnung dieses Vertrags, da er das immer schwierigere internationale Sicherheitsumfeld nicht widerspiegelt und im Widerspruch zur bestehenden Nichtverbreitungs- und Abrüstungsarchitektur steht. (…) Dem Verbotsvertrag fehlt es an rigorosen sowie klaren Mechanismen zur Überprüfung und er wurde von keinem Staat unterzeichnet, der Atomwaffen besitzt, und er wird daher nicht zur Abschaffung einer einzigen Atomwaffe führen. Er birgt das Risiko, die globale Nichtverbreitungs- und Abrüstungsarchitektur zu untergraben, deren Herzstück seit mehr als 50 Jahren der Atomwaffensperrvertrag ist, sowie das IAEO-Sicherheitsregime, das ihn unterstützt.”
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