Allgemein
Sahra Wagenknecht und Dietmar Bartsch als Fraktionsführer wiedergewählt
DIE LINKE. im Bundestag
Nach intensiven Diskussionen über die Ausrichtung der Arbeit der Bundestagsfraktion der Parteil DIE LINKE wurde auf der Fraktionsklausur am 17. und 18. Oktober in Potsdam ein neuer Fraktionsvorstand gewählt. Sahra Wagenknecht und Dietmar Bartsch wurden als Fraktionsvorsitzende wiedergewählt. Die Fraktion kann sich jetzt der schwierigen Aufgabe widmen, mit einer konsequenten Politik der sozialen Opposition gegen die Rechtsverschiebung im Bundestag anzukämpfen.
Gelebte Demokratie heißt auch streiten
Beitrag: Roswitha Engelke
Streiten ist die Kunst der Demokratie
Innerhalb einer Partei kommen immer mal wieder Themen zur Sprache, die öffentlich umstritten sind: Klimawandel, EU-Verfassung, Asylrecht, gleichgeschlechtliche Ehe, Militäreinsätze ... Das Diskutieren mit unterschiedlichen Meinungen darüber ist ein überaus wichtiges Merkmal lebendiger Demokratie und lebendiger Parteiarbeit.
DIE LINKE. ist eine Partei, in der noch gestritten wird. Sie ist keine Kaderpartei in der ein Zentralorgan bestimmt, was richtig und was falsch ist.
Wenn demokratische Streitkultur von Massenmedien als Manko dargestellt wird, sind diese möglicherweise nur unintelligent, denn ein "gelernter" Journalist sollte wissen, das Streit und Einigung elementare Werkzeuge der Meinungsfreiheit sind.
Der LINKSPartei ihre Streitkultur und damit die lebendige Demokratie zum Vorwurf zu machen, ist politisch-moralisch völlig daneben.
Es wäre sehr viel interessanter CDU-/SPD-Politik zu hinterfragen. Zum Beispiel: Warum in diesen Parteien die Parteiraison als Entscheidungskriterium an oberster Stelle steht und nicht die realen Zustände vor Ort. Gerade in Kleinstädten hat ein derartiges Verhalten nachhaltig die Infrastruktur geschädigt und zu weiträumig angelegten Demokratieabbau (Fusionen) geführt.
Katalonien kontra Spanien - erste Verhaftungen -
Spanien versucht Katalanische Revolution mit vorsorglicher Haft zweier ihrer Führer zu stoppen
16. Okt. 2017 — Zwei der prominentesten Vertreter der Katalanischen Revolution, der Präsident der ANC, Jordi Sànchez, sowie der Präsident von Òmnium Cultural, Jordi Cuixart, wurden von der spanischen Richterin Carme Lamela "vorsorglich" und ohne die Möglichkeit einer Kaution inhaftiert und von der Guardia Civil in die Strafanstalt von Soto de Real, die etwa vierzig Kilometer von Madrid entfernt liegt, gebracht. Ihnen wird vorgeworfen, am 20. und 21. September 2017 einen "Aufstand" organisiert zu haben. Die Haft wurde präventiv angeordnet, um sowohl einer möglichen Wiederholung als auch einer Vernichtung von "Beweisen" zuvorzukommen.
Damit hat die Katalanische Revolution nun ihre ersten prominenten "Märtyrer". Der Versuch des Präsidenten der Generalitat de Catalunya, Carles Puigdemont, den derzeitigen Konflikt mit Spanien auf dem Verhandlungsweg zu lösen, dürfte durch diese Haftanordnung zum Scheitern verurteilt sein. Der überwiegende Teil der katalanischen Nation wird nun voraussichtlich endgültig mit Spanien brechen. Es steht zu erwarten, daß diese Haftanordnung der spanischen Richterin Carme Lamela die Unabhängkeitserklärung Kataloniens nunmehr beschleunigen wird. Würde Carles Puigdemont die Unabhängigkeitserklärung noch weiter hinauszögern, könnte dies erhebliche rechtliche Folgen für weitere prominente Repräsentanten der Katalanischen Revolution nach sich ziehen.
Mehr als 200 Menschen trafen sich auf dem Kongress "Demonstrationsrecht" verteidigen
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
liebe TeilnehmerInnen und UnterstützerInnen des Kongresses,
mehr als 200 Menschen kamen am Samstag zum Kongress „Demonstrationsrecht verteidigen! Aufruf zum Widerstand gegen den Abbau unserer demokratischen Grundrechte“ zusammen.
Eine erste Zusammenfassung des Kongresses und eine Aufzeichnung der Abschlusspressekonferenz gibt es auf YouTube:
https://www.youtube.com/watch?v=7FbBQqAEYU8
https://www.youtube.com/watch?v=8hpB_5e12Z4
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Exempel statuieren statt Rechtsstaatlichkeit?
Beitrag: Roswitha Engelke
Quelle: Linke Zeitung, Katerina Selin
Amtsrichter Johann Krieten, Hamburg, verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten gegen einen 21-jährigen Mann aus den Niederlanden, weil dieser bei einem Protest angeblich zwei leere Glasflaschen gegen einen Polizisten geworfen und sich der Festnahme widersetzt habe.
Dies erfüllte aus Sicht des Gerichts den Tatbestand des schweren Landfriedensbruchs, der gefährlichen Körperverletzung, eines besonders schweren Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Der Angeklagte kann gegen das Urteil in Berufung gehen.
Die Staatsanwältin hatte zielbewußt eine noch härtere Strafe gefordert.
Man müsse die "bürgerkriegsähnlichen Zustände" in Hamburg in das Urteil einfließen lassen, erklärte sie. Es sei notwendig, potentielle weitere Täter abzuschrecken. Damit machte sie bereits vor dem Richterspruch deutlich, dass der Prozess in Wirklichkeit nicht der Wahrheitsfindung diente, sondern ein Exempel statuieren sollte.
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