Landtag

09. Februar 2023   Aktuell - Landtag

wahl

Deutschland belegt den dritten Platz in der Superreichen-Rangliste, hat aber einen Bevölkerungsanteil von 15,5% der unterhalb der Armutsgrenze lebt. Gerechtigkeit sei planbar sagt DIE LINKE

Niedersachsen steht vor einer Richtungswahl. Die Corona-Pandemie und die durch den Wirtschaftskrieg gen Russland steigenden Preise treiben immer mehr Menschen in finanzielle Not. Während sich auf der einen Seite einige an der Pandemie bereichert und gesundgestoßen haben oder am Ukrainekrieg verdienen und Milliardäre geworden sind, leiden immer mehr Menschen unter Armut. Das wird unter anderem deutlich an der Überlastung der Tafeln in der Republik.

Die Energiekrise, die allein durch ein Einlenken der Bundesregierung verhindert werden könnte (Nordstrem 1 ist repariert) rollt auf die Bundesbürger zu. Unüberlegte Sanktionen gegen Russland aus CDU-Zeiten werden von der Ampelregierung nicht aufgehoben, obwohl bereits viele mittelständische Betriebe aufgrund von Mangel an Rohstoffen für ihre Produktion schließen mußten. Dieser Umstand heißt auch, dass die Erwerbslosenzahl ansteigen wird.

 

 

 

 

06. Oktober 2022   Aktuell - Landtag

1978 Niedersachsens Ministerpräsident und ein fingierter Terroranschlag auf die Justizvollzugsanstalt Celle

Kommentar Roswitha Engelke: Auch in niedersächsischen Ministerpräsidenten steckt ein kleiner Joe Biden

Um in den harten Kern der damaligen RAF ("Rote Armee Fraktion") V-Leute einschleusen zu können, inszenierte die niedersächsische Landesregierung unter Ministerpräsident Albrecht* (CDU),  gemeinsam mit dem Verfassungsschutz und dem Gefängniskirektor Paul Kühling einen Terroranschlag auf die Justizvollzuganstalt Celle. Erst 1986 wurden die Hintergründe  durch den Journalisten Ulrich Neufert von der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" (HAZ) aufgedeckt.

Die am 7. Mai 1986 eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen die Beteiligten der Sprengung werden tags darauf wieder eingestellt, da sich in den Augen der Lüneburger Staatsanwälte keine Anhaltspunkte für Straftaten ergeben hätten und für verschiedene Vorwürfe bereits Verfolgungsverjährung eingetreten sei.

* Ernst Albrecht war der Vater von Frau von der Leyen. The father like the daughter? Es ist scheinbar etwas dran an der Erbbiologie. Albrecht regierte in Niedersachsen von 1976-1990 und wurde 1990 von Schröder abgelöst.


Juli 1978: Celler Loch erschüttert Niedersachsen

Quelle: NDR-Geschichte

Von Michael Lange

Ein lauter Knall. Ein Feuerball erhellt die Nacht, als am 25. Juli 1978 um 2.54 Uhr eine Bombe an der Justizvollzugsanstalt Celle detoniert. Die Beamten im Wachturm geben Alarm und leuchten mit Suchscheinwerfern die sechs Meter hohe Außenmauer ab. Dort klafft ein Loch von rund 40 Zentimetern Durchmesser. Viel später erst wird bekannt: Es war ein fingierter Anschlag mit Wissen der damaligen CDU-Landesregierung. Der Verfassungsschutz ließ das Loch in die Gefängnismauer sprengen. V-Leute sollten so in den harten Kern der RAF eingeschleust werden. Es dauert bis 1986, bis die Hintergründe aufgedeckt werden - durch einen Journalisten der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" (HAZ).

Es sollte wie eine Befreiungsaktion aussehen

Nachdem am frühen Morgen des 25. Juli 1978 die Celler Kriminalpolizei und der entsetzte Gefängnisdirektor Paul Kühling eingetroffen sind, stürmen gegen vier Uhr Beamte in Zivil zielsicher die Zelle von Sigurd Debus und durchsuchen sie. Kühling ordnet Einzelhofgang an. Der damals 35-jährige mutmaßliche Terrorist sitzt eine zwölfjährige Haftstrafe ab - wegen politisch motivierter Banküberfälle und der Vorbereitung zweier Bombenanschläge. Der Nachweis für eine direkte Tatbeteiligung an den Anschlägen fehlt allerdings

Der Terrorist liegt noch im Bett

In dieser Nacht sieht alles danach aus, als hätten Sympathisanten aus dem linksextremistischen Milieu Debus befreien wollen. Denn Kripo-Beamte in Salzgitter haben schon im Februar ein verdächtiges Fahrzeug sichergestellt, in dem sie neben Munition auch einen gefälschten Ausweis mit dem Foto von Sigurd Debus fanden. Bei der Durchsuchung der Zelle in Debus' Abwesenheit entdecken Beamte angeblich Ausbruchswerkzeug. Allerdings hat Debus zum Zeitpunkt der Detonation im Bett gelegen und schien überhaupt nicht auf seine Befreiung vorbereitet.

Verdacht fällt auf die RAF

Die Schlagzeilen am nächsten Morgen berichten einhellig von einem Terroranschlag auf die Justizvollzugsanstalt. Der Verdacht liegt nah: Zwei Monate zuvor ist in Berlin eine bewaffnete Befreiungsaktion aus dem Gefängnis Moabit gelungen. Doch als entscheidendes Indiz für einen terroristischen Hintergrund der Tat präsentiert das Landeskriminalamt in Hannover das sogenannte Dellwo-Papier.

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07. Juni 2020   Aktuell - Landtag

Polizei Bayern: Keine Tätowierungen an Kopf, Hals, Händen und Unterarmen

So untersagt das Bayerische Beamtengesetz Polizeivollzugsbeamten unmittelbar, sich im beim Tragen der Dienstkleidung (Sommeruniform) sichtbaren Körperbereich, d.h. konkret an Kopf, Hals, Händen und Unterarmen, tätowieren zu lassen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision des Klägers zurückgewiesen. Es hat entschieden, dass bereits im Bayerischen Beamtengesetz selbst für im Dienst stehende Polizeivollzugsbeamte ein hinreichend vorhersehbares und berechenbares Verbot für Tätowierungen und andere nicht sofort ablegbare Erscheinungsmerkmale (wie etwa ein Branding oder ein Ohrtunnel) im beim Tragen der Uniform sichtbaren Körperbereich geregelt ist. Dies ergibt sich aus der Auslegung des Gesetzes unter Berücksichtigung der Gesetzesbegründung.

 

Körpermodifikationen unvereinbar mit Neutralitätsfunktion

 

Danach sind äußerlich erkennbare Tätowierungen und vergleichbare auf Dauer angelegte Körpermodifikationen im sichtbaren Bereich mit der Neutralitäts- und Repräsentationsfunktion von uniformierten Polizeivollzugsbeamten unvereinbar. Durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützte individuelle Interessen der Polizeivollzugsbeamten an einer Tätowierung müssen für den – bezogen auf den Gesamtkörper beim Tragen der Dienstkleidung kleinen – sichtbaren Bereich gegenüber der Notwendigkeit eines einheitlichen und neutralen Erscheinungsbildes zurücktreten.

 

BVerwG 2 C 13.19 – Urteil vom 14. Mai 2020

10. Juni 2020   Aktuell - Landtag

Ist kapitalistisch orientiertes Denken Pflicht für ein Richteramt in Deutschland?

Beitrag: Roswitha Engelke

Sie ist Mitglied der Antikapitalistischen Linken und seit vergangener Woche auch Richterin am Verfassungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern: Barbara Borchert

Konservative Politiker sind außer sich über ihre Wahl. Barbara Borchardt war in der DDR Mitglied der SED und kam später über die PDS zu den Linken.

Sie hatte in jungen Jahren als Bürgermeisterin eine Gemeinde geleitet und dann ein Fernstudium in Staats- und Rechtswissenschaften begonnen, sie ist Diplomjuristin mit erstem Staatsexamen. Im Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald war sie seit 2017 stellvertretendes Mitglied. Nach ihrem Aufstieg ins Richtergremium wird nun vor allem über ihre Verbindung zur Antikapitalistischen Linken, kurz AKL, diskutiert.

Dazu  Artikel 3 (3) des Grundgesetzes:

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. ...

Die Linke in Mecklenburg-Vorpommern schreibt, die Debatte nach der Wahl sei "an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten". Barbara Borchardt habe sich als Mitglied des Landtages und Vorsitzende des Petitionsausschusses für die Wahrung der Landesverfassung und der parlamentarischen Demokratie eingesetzt. "Sie hat für Recht und Gesetz eingestanden." Ihr Engagement "in einer kapitalismuskritischen Strömung" müsse nun "für eine fadenscheinige Diskreditierung" herhalten.

In Deutschland wird seit einigen Jahren wieder jeder Antikapitalist als Verfassungsfeind eingestuft und dementsprechend misstrauisch beäugt.

04. April 2020   Aktuell - Landtag

Bundesländer Bayern und Niedersachsen: "Wir lassen niemanden alleine" ... real sieht das jedoch anders aus

Für Soloselbstständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen sind die „unbürokratischen“ Coronahilfen nach Lage der Dinge eher eine Enttäuschung.

Bundesländer wie Bayern und Niedersachsen haben zwar als erste eigene Programme aufgelegt, wie sie nicht müde werden zu betonen, diese dienten aber eben nur der politischen Profilierung, wie sich nun herausstellt.

In der Praxis stellten sich die Maßnahmen, bei denen es zudem massive technische Anlaufschwierigkeiten gab, als unbrauchbar heraus. Die Betroffenen sahen sich mit mehr oder weniger unüberwindbaren Hürden sowie der Drohung, bloß keinen Subventionsbetrug zu begehen, konfrontiert. Daher werden die eilig beschlossenen Soforthilfen der Länder auch durch ein Programm des Bundes, das aber ebenso Fragen aufwirft, ersetzt.

Der Trick der Landesfürsten geht dennoch auf, denn Kritik an deren Vorgehen gibt es kaum.

Quelle: Nachdenkseiten, Beitrag von André Tautenhahn.

Länder wie Bayern und Niedersachsen sind mit viel Tamtam vorgeprescht. Sie haben Soforthilfen für Selbstständige speziell zugeschnitten und auf den Weg gebracht, diese aber auch mit kaum erfüllbaren Bedingungen im Kleingedruckten versehen. So sind Zuschüsse beispielsweise an noch vorhandene liquide Mittel geknüpft worden, kurz Rücklagen. Diese hätten zuerst aufgebraucht werden müssen. Das ist merkwürdig, da solche Rücklagen in der Regel für Krankheit, Urlaubszeiten, weitere Vorsorge und für künftige Betriebsanschaffungen gebildet werden. Natürlich dienen solche Rücklagen auch dazu, Schwankungen bei der Auftragslage abzufedern, aber bei einem flächendeckenden Shutdown, der behördlich angeordnet ist, wird normale Erwerbsarbeit quasi unmöglich gemacht. Wie soll man da rechtfertigen, dass Selbstständige ihre Rücklagen erst aufzehren sollen, während andere Berufsgruppen weiterhin Gehalt oder eine Lohnersatzleistung beziehen, die freilich nicht an die Höhe von Rücklagen gebunden ist?

Politische Showprogramme

Wer es seit letzter Woche geschafft hat, einen Antrag trotz überlasteter Serverkapazitäten bei kleinen Förderbanken wie der NBank in Niedersachsen zu stellen, darf sich jetzt noch einmal mit dem Thema beschäftigen. Denn ein Hilfsprogramm des Bundes ersetzt seit dem 1. April die Länderinitiative, die mit vergleichsweise hohen Hürden und zu geringen Leistungen eher nachteilig für Soloselbstständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen konstruiert worden war. Denn Zuschüsse konnten im Beispielfall Niedersachsen nur beantragt werden, wenn eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage vorliegt. Das ist vage formuliert, da der Shutdown erst seit Mitte März gilt und viele Honorare noch ausgezahlt werden dürften, mit denen die Betroffenen ihre Rechnungen im April bezahlen können. Existenzbedrohlich nach Richtlinie wird es erst dann, wenn sich der plötzliche Auftragsrückgang auch durch einen fehlenden Geldeingang bemerkbar macht. Bei einigen ist das natürlich schon eher der Fall, da durch Allgemeinverfügungen Veranstaltungen nicht mehr stattfinden dürfen oder Einrichtungen, in denen Honorarkräfte tätig sind, geschlossen bleiben müssen.

Deshalb besteht Existenzbedrohung aus Sicht der Betroffenen bereits mit dem Shutdown, da die Verluste für sie unmittelbar absehbar sind. Laut Richtlinie können sie in Niedersachsen aber erst dann einen Antrag stellen, wenn ein Umsatz- oder Honorarrückgang von mindestens 50 Prozent verglichen mit dem durchschnittlichen monatlichen Umsatz im Vorjahr eingetreten ist oder ein kurzfristiger Liquiditätsengpass vorliegt, der in der Regel aber, sofern es Rücklagen gibt, zunächst ausgeschlossen bleibt. Erfüllt man die Bedingungen dennoch, hätte es aus Landesmitteln in Niedersachsen für bis zu fünf Beschäftigte 3000 Euro Soforthilfe gegeben.

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