Allgemein
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag will Kriegsverbrechen in den von Israel besetzten palästinenser Gebieten ahnden
... Netanjahu sieht darin »Antisemitismus«, Palästinenser begrüßen die Entscheidung des IStGH Den Haag
Wirecardskandal: Wurde Fabio De Masi ausspioniert?
Fabio De Masi, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE und Obmann im Wirecard-Untersuchungsausschuss kommentiert Erkenntnisse im Zusammenhang mit den Tätigkeiten österreichischer Ex-Agenten für Jan Marsalek, die auch seine eigene Person betreffen:
»Mir sind Auszüge aus einem Vernehmungsprotokoll zugespielt worden, in denen auch ich thematisiert werde. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist noch unklar, ob ich auf der von Jan Marsalek beauftragten Liste für Spionage-Ziele stand oder in Eigenregie von den ehemaligen österreichischen Top-Agenten ins Visier genommen wurde. Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass auch der Versuch unternommen wurde, aus deutschen Sicherheitskreisen Erkenntnisse zu gewinnen. Sollte ich als Abgeordneter im Auftrag von Marsalek von Nachrichtendiensten ins Visier genommen worden sein, hätte der Wirecard-Skandal eine weitere Dimension, die auch umfassende Befragungen der involvierten Personen im Wirecard-Untersuchungsausschuss nach sich ziehen müsste.«
De Masi weiter: »Ich fordere die österreichische Regierung auf, ihre Sicherheitsbehörden umfassend anzuweisen, ihre Erkenntnisse über die Bespitzelung von Abgeordneten zu teilen. Die deutsche Regierung muss endlich Druck auf die österreichische Regierung machen, die Rolle ihrer Nachrichtendienste in Deutschland umfassend aufzuklären. Es ist darüber hinaus zu klären, weshalb Marsalek nach seiner Flucht von einer britischen und einer russischen Telefonnummer Kontakt aufnahm und weshalb die deutsche Staatsanwaltschaft nicht früher einen Haftbefehl erließ.«
Zoom-Konferenz mit dem Titel "76 Jahre Befreiung von Auschwitz und Antifaschismus heute" an. Als Gäste sind der ehemalige Bundestagsabgeordnete und Kommunist Wolfgang Gehrcke und Diether Dehm eingeladen
Liebe Genoss*innen,
die Linken Ortsverbände Cuxhaven und Hadeln-Osteland bieten morgen um 18 Uhr eine spannende und wichtige Zoom-Konferenz mit dem Titel "76 Jahre Befreiung von Auschwitz und Antifaschismus heute" an. Als Gäste sind der ehemalige Bundestagsabgeordnete und Kommunist Wolfgang Gehrcke und Diether Dehm eingeladen.
Die Einwahldaten findet ihr am Ende dieses Beitrages.
Anbei das Sharepic zur Veranstaltung und der Entwurf einer politische Erklärung der genannten Ortsverbände zum Thema! Technische Rückfragen zur Einwahl gerne an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Immer wenn wir an die Befreiung vom Faschismus denken, sollten wir dies mit einer besonderen Dankbarkeit gegenüber der Sowjetunion und ihrer Rechtsnachfolgerin, der Russischen Föderation tun. Die Sowjetmenschen trugen damals die Hauptlast bei der Befreiung vom faschistischen deutschen Terrorregime. Das die deutsche Außenpolitik z.B. in der Ukraine auf ähnliche Allianzen setzt wie einst Hitler ist beschämend. Auch die Debatte um North-Stream-2 und um besonders umweltschädliches Frackinggas aus den USA und aus Niedersachsen ist durchaus vor diesem Hintergrund zu sehen. Beachtet gerne hierzu diesen Facebookpost von Diether: https://www.facebook.com/51091986850/posts/10157477885356851/
Mit sozialistischem Gruß
Atomwaffenverbotsvertrag (AVV): Die NATO im Nacken, sträubt sich die Bundesregierung vehement gegen den Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen
Kommentar: Roswitha Engelke
Die Bundesregierung bekennt sich weiterhin zur nuklearen Teilhabe, ihre Aussage: "Sämtliche Entscheidungen werden in enger Abstimmung mit den Bündnispartnern in den dafür verantwortlichen Gremien getroffen. Die nukleare Teilhabe", so die Bundesregierung, "sei ein wichtiger Bestandteil einer glaubhaften präventiven Abschreckung." Behilflich dabei ist das immer wieder von der NATO in den Vordergrund geschobene Feindbild Russland.
Dazu das Resümee des Wissenschafltichen Dienstes des Deutschen Bundestag
Der AVV steht juristisch nicht in Widerspruch zum NVV.103 Die rechtliche „Fortschreibung“ des AVV besteht vor allem darin, dass er – im Gegensatz zum NVV – konkrete Abrüstungsverpflichtungen enthält und die Strategie der nuklearen Abschreckung delegitimiert. Mit diesem Vertragszweck verbindet sich offensichtlich die Hoffnung zahlreicher Staaten, die dem AVV in den letzten Jahren beigetreten sind.
"Atomwaffen-Verbots-Vertrag: NATO und Bundesregierung missachten die UNO"
Die Reaktionen der Bundesregierung und des NATO-Rates auf den Atomwaffen-Verbots-Vertrag sind Ausdruck der Missachtung gegenüber dem Willen der Völker und gegenüber dem Völkerrecht. Die NATO offenbart sich dadurch einmal mehr als undemokratische Allianz, die ein Sicherheitsrisiko für die Welt darstellt. Von Bernhard Trautvetter.
Podcast: Play in new window | Download
Seit dem 22. Januar ist der Atomwaffenverbotsvertrag[1] der UNO Völkerrecht. Seither ist es verboten, nukleare Arsenale zu entwickeln, zu besitzen, zu transferieren oder sie zu stationieren, damit zu drohen oder sie anzuwenden und bei deren Einsatz unterstützend mitzuwirken. Damit ist die sogenannte „Atomare Abschreckung“ und die „Nukleare Teilhabe“ der Bundesrepublik Deutschland explizit völkerrechtlich verboten. Der NATO-Rat beschloss dazu am 15. Dezember 2020[2]:
“Da der (…) Atomwaffenverbotsvertrag kurz vor dem Inkrafttreten steht, bekräftigen wir gemeinsam unsere Ablehnung dieses Vertrags, da er das immer schwierigere internationale Sicherheitsumfeld nicht widerspiegelt und im Widerspruch zur bestehenden Nichtverbreitungs- und Abrüstungsarchitektur steht. (…) Dem Verbotsvertrag fehlt es an rigorosen sowie klaren Mechanismen zur Überprüfung und er wurde von keinem Staat unterzeichnet, der Atomwaffen besitzt, und er wird daher nicht zur Abschaffung einer einzigen Atomwaffe führen. Er birgt das Risiko, die globale Nichtverbreitungs- und Abrüstungsarchitektur zu untergraben, deren Herzstück seit mehr als 50 Jahren der Atomwaffensperrvertrag ist, sowie das IAEO-Sicherheitsregime, das ihn unterstützt.”
28. Januar 2021 Aktuell - AllgemeinGegen das Vergessen - Der Staat gegen Fritz Bauer
Fritz Bauer
Mit seinem Namen und Wirken als Generalstaatsanwalt in Hessen von 1956 bis 1968 verbinden sich die Verlegung Adolf Eichmanns nach Israel, die positive Neubewertung der Widerstandskämpfer des 20. Juli von 1944 und die Frankfurter Auschwitzprozesse.
ARD-Mediathek: "Der Staat gegen Fritz Bauer"
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