Vor Ort
Kreistagssitzung 06.09.2017 - TOP 11 der Tagesordnung
Optionales Widerspruchsverfahren gem. § 80 Abs. 3 NJG (Nieders.
Justizgesetz)
Mit diesem Verfahren beschädigt das Niedersächsische Justizgesetz das Verhältnis zwischen Staat und Bürger im erheblichen Maße und setzt konkret die Verwaltungsgerichtsordnung zu Lasten von Bürgern, Geschäftsleuten, Firmen und sonstigen Institutionen an einer bedeutsamen Stelle außer Kraft.
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“Jobcenter“ Helmstedt verlangt Offenbarung des Leistungsbezugs
Beitrag: Ulrich Engelke
“Jobcenter“ Helmstedt verlangt Offenbarung des Leistungsbezugs,
für mich ist das ein Verstoß gegen das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung (Link unten), den das Jobcenter Helmstedt begeht, wenn es auf dem Weg über eine “Vermieterbescheinigung“ einen “Kunden“ zwingt, seinen Status als Leistungsbezieher gegenüber dem Vermieter offen zu legen. Ich gehe nicht von einem Einzelfall aus.
In einem mir mit allen Belegen zugeschickten Fall wollte das “Jobcenter“ jemanden wegen der Wohnungsnebenkosten zu einer Vermieterbescheinigung zwingen, obwohl eine Jahresabrechnung und ein danach festgelegter Abschlag für das nächste Jahr vorlag. Erst nach der Vorlage einer Stellungnahme des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten gab sich das Arbeitsamt zufrieden, bemängelte aber immer noch eine angebliche Verletzung der “Mitwirkungspflicht“.
Der absolute Hammer: obwohl es nur um die Nebenkosten ging, wurde im Verlauf der Auseinandersetzung die Einstellung sämtlicher Zahlungen angedroht. Nach meiner Meinung fällt das schon unter Erpressung. Und das können die sich nur deshalb erlauben, weil in unserem (Fake-) Rechtsstaat Justiz nur von oben nach unten funktioniert.
Regionalverbund für Ausbildung Helmstedt - Streichung von Ausbildungsplätzen durch den Landkreis Helmstedt
Beitrag: Roswitha Engelke, Kreistagsabgeordnete f. DIE LINKE. Helmstedt
Ziel des Vereins Regionalverbund für Ausbildung ist es, sozial- und marktbenachteiligten Jugendlichen im Raum Gifhorn, Helmstedt und Wolfsburg Ausbildungsplätze im dualen System zu vermitteln.
Am Freitag wurde im Kreisausschuss beschlossen, dem Regionalverbund 8 zusätzliche Ausbildungsstellen zu verschaffen. Das liest sich erst mal gut und wer es nicht besser weiß der denkt, der Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung sei 100%ig positiv und sozial.
Wer aber weiß, dass es ursprünglich 10 zusätzliche Ausbildungsstellen für marktbenachteiligte Jugendliche gab, ist relativ geschockt, wie man eine Kürzung der öffentlich bereitgestellten Mittel derart positiv rüber bringen kann, ohne ein schlechtes Gewissen zu bekommen.
Konflikte am Arbeitsplatz – Der richtige Umgang
Konflikte treten nicht nur im Privatleben, sondern vor allem auch im beruflichen
Kontext auf. Wie ergeht es den Mitarbeitern bei Konflikten am Arbeitsplatz?
Beitrag: Roswitha Engelke
Unzufriedenheit und Konzentrationsmangel stellen sich ein, man fühlt sich unwohl und möchte den unliebsam gewordenen Ort am liebsten sofort verlassen. Schwierig allerdings, wenn es sich dabei um den Arbeitsplatz handelt.Konflikte entstehen, wenn Interessen, Ziele oder Werte von Kollegen oder ganzen Abteilungen unvereinbar sind oder zumindest unvereinbar erscheinen. Selbst in der engsten „Büroehe“, die schon seit Jahren existiert, kann es zwischendurch, wie auch im Privaten, zum Bruch kommen durch:
- mangelhaften Informationsfluss zwischen Mitarbeitern und/oder Abteilungen
- gegenseitige Zielkonflikte
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25. August 2017 Aktuell - Vor OrtWieder Ladungsfrist im Helmstedter Rat nicht eingehalten
Beitrag von Ulrich Engelke
Auch wenn es nur um (m)einen Antrag geht, wieder wurde die Ladungsfrist nicht eingehalten. Mein Antrag wurde augenscheinlich nicht den Ratsmitgliedern zugestellt und die Frist von sieben Tagen ist um.
Zitat meiner Mail an die Kommunalaufsicht des Landkreises:
Sehr geehrter Herr …,
mein Antrag „Platzsituation in den Grundschulen überprüfen“ ist nicht in der schriftlich zugestellten Einladung enthalten und wurde bisher auch nicht nachgeschickt, obwohl dies vom Helmstedter Ratsbüro zugesagt und angeblich vorbereitet war.
Damit wird m. E. die Einladungsfrist bezogen auf meinen Antrag nicht eingehalten.
Bedeutet dies, dass mein Antrag abzusetzen und in einer späteren Sitzung zu behandeln ist? Denn schließlich hat der Rat der Stadt Helmstedt bereits am 17.08.2017 eine ganze Sitzung wegen der Nichteinhaltung einer Ladungsfrist abgesetzt.
Es geht hier zwar nur um einen Tagesordnungspunkt, aber bei Anwendung des (zuvor vorgenommenen Prinzips) müsste demnach eine weitere Sitzung mit meinem Antrag erfolgen.
Wie steht die Kommunalaufsicht dazu?
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